12999/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.02.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0004-I/4/2013

Wien, am 5. Februar 2013

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Dezember 2012 unter der Nr. 13204/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend private Nutzung des Dienstfahrzeuges gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Haben Sie ein Dienstfahrzeug?
a) Wenn ja, welches? (Marke und Baujahr)
b) Wenn ja, befindet sich dieses Fahrzeug in einem „Pool“?

 

Mir steht derzeit ein Mercedes-Benz, Type VIANO 2.2 CDI LG Van, Baujahr 12/2009 zur Verfügung, welcher gelegentlich auch für den übrigen Fahrbetrieb des Bundes­kanzleramtes genützt wird.


Zu Frage 2:

Ø  Haben Sie dieses Fahrzeug auch zur privaten Nutzung angemeldet?
Wenn ja, wie hoch ist Ihr derzeitiger monatlicher Sachbezug?

 

Den Mitgliedern der Bundesregierung und den Staatssekretären steht gemäß § 9 des Bundesbezügegesetzes, BGBl. I Nr. 64/1997 der Dienstwagen auch zur privaten Be­nützung zur Verfügung. Dafür leisten sie – wenn sie nicht auf diese Privatnutzung verzichten – den in § 9 Abs. 2 Bundesbezügegesetz genannten finanziellen Beitrag.

Die private Nutzung des Dienstwagens ist kein Gegenstand der Vollziehung.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Hat Ihr Staatssekretär ein Dienstfahrzeug?
Wenn ja, welches? (Marke und Baujahr)
Wenn ja, befindet sich dieses Fahrzeug in einem „Pool“?

Ø  Hat Ihr Staatssekretär dieses Fahrzeug auch zur privaten Nutzung angemeldet?
Wenn ja, wie hoch ist sein derzeitiger monatlicher Sachbezug?

 

Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer hat auf die Zurverfügungstellung eines Dienst­wagens gemäß § 9 Bundesbezügegesetz verzichtet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen