12999/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.02.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
|
GZ: BKA-353.110/0004-I/4/2013 |
Wien, am 5. Februar 2013 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Dezember 2012 unter der Nr. 13204/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend private Nutzung des Dienstfahrzeuges gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø
Haben Sie ein Dienstfahrzeug?
a) Wenn ja, welches? (Marke und Baujahr)
b) Wenn ja, befindet sich dieses Fahrzeug in einem „Pool“?
Mir steht derzeit ein Mercedes-Benz, Type VIANO 2.2 CDI LG Van, Baujahr 12/2009 zur Verfügung, welcher gelegentlich auch für den übrigen Fahrbetrieb des Bundeskanzleramtes genützt wird.
Zu Frage 2:
Ø
Haben Sie dieses Fahrzeug auch zur privaten Nutzung
angemeldet?
Wenn ja, wie hoch ist Ihr derzeitiger monatlicher Sachbezug?
Den Mitgliedern der Bundesregierung und den Staatssekretären steht gemäß § 9 des Bundesbezügegesetzes, BGBl. I Nr. 64/1997 der Dienstwagen auch zur privaten Benützung zur Verfügung. Dafür leisten sie – wenn sie nicht auf diese Privatnutzung verzichten – den in § 9 Abs. 2 Bundesbezügegesetz genannten finanziellen Beitrag.
Die private Nutzung des Dienstwagens ist kein Gegenstand der Vollziehung.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ø
Hat Ihr Staatssekretär ein Dienstfahrzeug?
Wenn ja, welches? (Marke und Baujahr)
Wenn ja, befindet sich dieses Fahrzeug in einem „Pool“?
Ø
Hat Ihr Staatssekretär dieses Fahrzeug auch zur privaten
Nutzung angemeldet?
Wenn ja, wie hoch ist sein derzeitiger monatlicher Sachbezug?
Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer hat auf die Zurverfügungstellung eines Dienstwagens gemäß § 9 Bundesbezügegesetz verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen