13010/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.02.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1394-I/1/b/2012
Wien, am . Jänner 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 6. Dezember 2012 unter der Zahl 13252/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Nachbesetzung, Streichung und Neuschaffung von Planstellen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Für den Bereich der Exekutive darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 12768/J vom 23. November 2012 (12539/AB XXIV.GP) verweisen.
Zu Frage 1:
Die Beantwortung bezieht sich ausschließlich auf (Verwaltungs-)Beamte:
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2011 |
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Planstellenbereich |
Pensionierungen |
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Zentralleitung |
17 |
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Bundesasylamt |
2 |
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Sicherheitsexekutive |
44 |
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Sicherheitsakademie |
3 |
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2012 |
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|
Zentralleitung |
19 |
|
Bundesasylamt |
1 |
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Sicherheitsexekutive |
54 |
|
Sicherheitsakademie |
2 |
Bei Vertragsbediensteten ist nicht lückenlos bekannt, ob sie nach Beendigung des Dienstverhältnisses eine Leistung aus der Pensionsversicherung beziehen.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Eine hinsichtlich der einzelnen Planstellen individualisierte Aufgliederung ist nicht möglich. Generell ist für die Jahre 2011 bis 2016 im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen ein restriktiver Einsparungskurs im Personalbereich vorgesehen.
In den Jahren 2011 und 2012 wurde im Personalplan von der Nachbesetzung nur jeder zweiten Pensionierung ausgegangen. Der von der Bundesregierung beschlossene Aufnahmestopp für die Jahre 2012 bis 2014 findet seinen Niederschlag in den Personalplänen für die Jahre 2013 bis 2015. Unter „Aufnahmestopp“ wird verstanden, dass mit Ausnahme der im MRV 133/16 vom 3. März 2012 angeführten Bereiche keine neuen Dienstverhältnisse zum Bund aufgrund einer Pensionierung nach den dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften begründet werden dürfen. Für das Jahr 2016 wird im Personalplan von der Nachbesetzung nur jeder zweiten Pensionierung ausgegangen. Ausnahmen von diesen Einsparungsvorgaben bestehen im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer, der Exekutive, der Gerichtsbarkeit, der Arbeitsinspektion sowie der Finanzpolizei. Damit soll die bisherige Schwerpunktsetzung der Bundesregierung auf die Bereiche Bildung, Sicherheit und Rechtsprechung weiterhin gewährleistet sein.
Die prognostizierten Pensionierungen werden in den jeweils
geltenden Bundesfinanz-
rahmengesetzen berücksichtigt. Für die Jahre 2013 bis 2016 stellen
sich die Grundzüge des Personalplanes (§ 4 des BFRG 2013-2016, BGBl.
I, Nr. 102/2012) für das Bundesministerium für Inneres wie folgt
dar:
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Unter- |
Bezeichnung |
Jahr |
|||
|
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
||
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11 |
Inneres |
31.631 |
31.555 |
31.522 |
31.471 |
Zu den Fragen 5 bis 8:
Ich verweise auf die Personalpläne der entsprechenden Bundesfinanzgesetze.