13010/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1394-I/1/b/2012

Wien, am        . Jänner 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 6. Dezember 2012 unter der Zahl 13252/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Nachbesetzung, Streichung und Neuschaffung von Planstellen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Für den Bereich der Exekutive darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 12768/J vom 23. November 2012 (12539/AB XXIV.GP) verweisen.

 

Zu Frage 1:

Die Beantwortung bezieht sich ausschließlich auf (Verwaltungs-)Beamte:

 

2011

Planstellenbereich

Pensionierungen

 

 Zentralleitung

17

 Bundesasylamt

2

 Sicherheitsexekutive

44

 Sicherheitsakademie

3

2012

 Zentralleitung

19

 Bundesasylamt

1

 Sicherheitsexekutive

54

 Sicherheitsakademie

2

 

Bei Vertragsbediensteten ist nicht lückenlos bekannt, ob sie nach Beendigung des Dienst­verhältnisses eine Leistung aus der Pensionsversicherung beziehen.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Eine hinsichtlich der einzelnen Planstellen individualisierte Aufgliederung ist nicht möglich. Generell ist für die Jahre 2011 bis 2016 im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen ein restriktiver Einsparungskurs im Personalbereich vorgesehen.

 

In den Jahren 2011 und 2012 wurde im Personalplan von der Nachbesetzung nur jeder zweiten Pensionierung ausgegangen. Der von der Bundesregierung beschlossene Aufnahmestopp für die Jahre 2012 bis 2014 findet seinen Niederschlag in den Personalplänen für die Jahre 2013 bis 2015. Unter „Aufnahmestopp“ wird verstanden, dass mit Ausnahme der im MRV 133/16 vom 3. März 2012 angeführten Bereiche keine neuen Dienstverhältnisse zum Bund aufgrund einer Pensionierung nach den dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften begründet werden dürfen. Für das Jahr 2016 wird im Personalplan von der Nachbesetzung nur jeder zweiten Pensionierung ausgegangen. Ausnahmen von diesen Einsparungsvorgaben bestehen im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer, der Exekutive, der Gerichtsbarkeit, der Arbeitsinspektion sowie der Finanzpolizei. Damit soll die bisherige Schwerpunktsetzung der Bundesregierung auf die Bereiche Bildung, Sicherheit und Rechtsprechung weiterhin gewährleistet sein.

 

Die prognostizierten Pensionierungen werden in den jeweils geltenden Bundesfinanz-
rahmengesetzen berücksichtigt. Für die Jahre 2013 bis 2016 stellen sich die Grundzüge des Personalplanes (§ 4 des BFRG 2013-2016, BGBl. I, Nr. 102/2012) für das Bundes­ministerium für Inneres wie folgt dar:

 

Unter-
gliederung

Bezeichnung

Jahr

2013

2014

2015

2016

11

 Inneres

31.631

31.555

31.522

31.471

 

Zu den Fragen 5 bis 8:

Ich verweise auf die Personalpläne der entsprechenden Bundesfinanzgesetze.