13013/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1413-II/BK/3/2012

Wien, am       . Jänner 2013

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 6. Dezember 2012 unter der Zahl PA 13283/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „offene Fragen zum Fall Kührer“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5,  8 bis 16 und 19:

Das Deckenfragment wurde 2011 sofort – mit negativem Ergebnis - auf DNA-Spuren untersucht. Bei einem internationalen Erfahrungsaustausch wurde vom Landeskriminalamt Hessen die Methode der selektiven Einzelhautschuppenpräparation vorgestellt, die dort Erfolg hatte. Vom Bundeskriminalamt wurde daher bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg angeregt, eine solche Hautschuppenanalyse anzuordnen. Die diesbezügliche Anordnung erfolgte am 12. September 2012.

 

Zu Frage 6:

Nein.


Zu Frage 7:

Unmittelbar nach Auffindung der Decke im Jahre 2011 wurde bereits mit Ermittlungen zu den Käufern der Decke begonnen, um eine Spur zu Tatverdächtigen zu finden.

 

Zu den Fragen 17, 18, 20 und 21: 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.