13014/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/1401-I/1/b/2012

Wien, am           . Jänner 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Dezember 2012 unter der Zahl 13284/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „unerlaubte Geschenkannahme durch Ex-BIA Chef Mag. Martin Kreutner“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja, mein Ministerium und ich erlangten durch die Medien Kenntnis von anfragegegen-ständlichem Sachverhalt.

 

Zu Frage 2:

Nein, da private Einladungen an Ressortbedienstete nicht der Meldepflicht an den Dienst-geber unterliegen.

 

Zu Frage 3:

Nein, da straf- und disziplinäre Ermittlungen einen begründeten Verdacht voraussetzen, der bei anfragegegenständlichem Sachverhalt nicht vorliegt.