13017/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am 28. Jänner 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0287-I/4/2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13250/J vom 6. Dezember 2012 der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Entwicklung der Ruhestandsversetzungen der Beamtinnen und Beamten im Ressortbereich des Bundesministeriums für Finanzen stellt sich für die Jahre 2011 und 2012 wie folgt dar:

Planstellenbereich

2011

2012

1500 – Zentralleitung

14

12

1540 – Zoll- und Abgabenverwaltung

8

5

1543 – Steuer- und Zollkoordination

178

173

1544 – Unabhängiger Finanzsenat

0

3

1571 – Finanzprokuratur

4

1

1572 – Bundesfinanzakademie

1

0

Summe

205

194

                            Angabe der Daten in „Köpfe“

Bei Vertragsbediensteten ist nicht lückenlos bekannt, ob sie nach Beendigung des Dienstverhältnisses eine Leistung aus der Pensionsversicherung beziehen.

 

Zu 2.:

 

Planstellenbereich

2011

2012

1500 – Zentralleitung

35

35

1540 – Zoll- und Abgabenverwaltung

263

264

1543 – Steuer- und Zollkoordination

13

6

1544 – Unabhängiger Finanzsenat

2

5

1571 – Finanzprokuratur

10

6

1572 – Bundesfinanzakademie

3

0

Summe

326

316

                            Angabe der Daten in „Köpfe“

 

Es wird ergänzend bemerkt, dass die abgebildeten Werte auch nachstehend zahlenmäßig dargestellte Überstellungen beziehungsweise Versetzungen von Bediensteten in das Bundesministerium für Finanzen im Rahmen des Projektes „Personaltransfer“ beinhalten:

 

Organisationseinheit

2011

2012

BMLVS

43

79

Post

19

70

A1 Telekom

21

56

Summe

83

225

 

Welche konkreten Planstellen nachbesetzt wurden kann nicht mit vernünftigem verwaltungsökonomischem Aufwand ermittelt werden. Generell ist für die Jahre 2011 bis 2016 im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen ein restriktiver Einsparungskurs im Personalbereich vorgesehen. In den Jahren 2011 und 2012 wurde im Personalplan von der Nachbesetzung nur jeder zweiten Pensionierung ausgegangen, wobei Ausnahmen von diesen Einsparungsvorgaben im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer, der Exekutive, der Gerichtsbarkeit, der Arbeitsinspektion sowie der Finanzpolizei bestehen. Damit soll die bisherige Schwerpunktsetzung der Bundesregierung auf die Bereiche Bildung, Sicherheit und Rechtsprechung weiterhin gewährleistet sein.


Zu 3. und 4.:

Es wird auf die Beantwortung der gleichlautend an den Herrn Bundeskanzler gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13247/J vom 6. Dezember 2012 verweisen.

 

Zu 5. bis 8.:

Dazu wird auf die Personalpläne der entsprechenden Bundesfinanzgesetze verwiesen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.