1302/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.05.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-9.000/0018-I/PR3/2009
DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Mai 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. März 2009 unter der Nr. 1231/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Missbrauch der Taxi-Business-Karten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungsbüros gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Ø Hat Ihr Ressort einen Rahmenvertrag zur Beförderung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgeschlossen? Wenn ja, mit wem?
Ø Mit welchem Taxiunternehmen hat Ihr Ressort einen Rahmenvertrag zur Beförderung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zeitraum zwischen 1.1.2007 bis 31.3.2009 abgeschlossen?
Ø Wie lautet die exakte Vereinbarung mit denen unter Frage 1 und 2 angesprochenen Unternehmen?
Ø Wurden für die unter Frage 1 und 2 genannten Beauftragungen Ausschreibungen unter Berücksichtigung aller Wiener Taxi- und Beförderungsrichtlinien durchgeführt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Dazu möchte ich anmerken, dass die Taxiunternehmen aus den Rahmenverträgen der Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG), die auch für die Ausschreibungen in diesem Bereich zuständig ist, abgerufen werden.
Ich darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1224/J des Herrn Bundesministers für Finanzen verweisen.
Zu den Fragen 5 bis 8:
Ø Wie viele Taxikarten, Businesskarten und dergleichen standen Ihrem Ressort zum Stichtag 1. März 2009 zur Verfügung?
Ø Wie viele Taxikarten, Businesskarten und dergleichen standen Ihrem Ressort im Zeitraum zwischen 1.1.2007 und 1. März 2009 zur Verfügung?
Ø Wer waren die Benutzer dieser Taxikarten, Taxibusinesskarten, Taxischeckhefte udgl. im Zeitraum zwischen 1.1.2007 bis einschließlich 1.3.2009?
Ø Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros und eines allfällig eingerichteten Büros einer/eines Staatssekretärin/Staatssekretärs Ihres Ressorts standen Taxikarten, Businesskarten, Taxischeckhefte udgl. im Zeitraum zwischen 1.1.2007 bis 1.3.2009 für Taxifahrten Ihrer Bediensteten) zur Verfügung?
In dem gefragten Zeitraum wurden insgesamt 210 Dauerkarten und 1.805 Einzelkarten nach dienstlichen Erfordernissen in Anspruch genommen.
Zu den Fragen 9 bis 11:
Ø Wie hoch waren die Gesamtkosten Ihres Ressorts in der Zeit zwischen 1.1.2007 bis 31.3.2009 für Taxifahrten Ihrer Bediensteten?
Ø Wie hoch waren die Gesamtkosten Ihres Ressorts in der Zeit zwischen 1.1.2007 und 31.3.2009 für Abrechnungen die aufgrund von ausgegebenen Taxikarten, Taxibusinesskarten, Taxischeckheften udgl. entstanden sind?
Ø Wie hoch waren die Gesamtkosten Ihres Ressort in der Zeit zwischen 1.1.2007 bis 31.3.2009 für Taxifahrten (inklusive Abrechnungen aus Taxikarten, Taxibusinesskarten, Taxischeckheften udgl.) bezogen auf die einzelnen Nutzer?
a) nach Bediensteten des Ressorts
b) nach den jeweiligen Bediensteten des Ministerbüros?
c) nach den jeweiligen Bediensteten eines allfälligen Staatssekretariates?
Ich darf auf die beiliegende Liste verweisen.
Darüber hinaus ersuche ich um Verständnis, dass eine genaue Aufgliederung auf einzelne Bedienstete einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde und daher aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht vertretbar ist.
Zu den Fragen 12 bis 14:
Ø Welche Dienststellen innerhalb Ihres Ressorts kontrollierten allfällige Taxifahrtenabrechnungen auf deren dienstliche Ursache?
Ø Können Sie ausschließen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros und eines allfällig eingerichteten Staatssekretariates dem Ressort gegenüber abgerechnete Taxifahrten für private Zwecke missbraucht haben? Wenn ja, warum?
Ø Welche dienstrechtlichen Konsequenzen gibt es für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts, die öffentliche Gelder (Taxiabrechnungen etc.) für private Zwecke missbraucht haben?
Bei der Überprüfung werden die haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Bundes eingehalten. Ein Missbrauch für private Zwecke wäre eine Dienstpflichtverletzung und würde
gemäß Beamtendienstrechtsgesetz und Vertragsbedienstetengesetz arbeits- und disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber hinaus setzt die Inanspruchnahme von Taxikarten der Mitarbeiter/innen des Ministeriums die Erfüllung dienstlicher Aufgaben voraus. Aus den genannten Gründen kann ein Missbrauch für private Zwecke ausgeschlossen werden.
Beilage
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Businesskarten |
Taxi Dienstreisen |
Einmalkarten |
Amtskassa |
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S I 2007 |
3.037,40 |
664,16 |
2.220,82 |
1.034,50 |
|
S II 2007 |
2.403,00 |
3.339,16 |
312,00 |
985,00 |
|
S III 2007 |
10.036,70 |
4.644,20 |
6.998,30 |
454,23 |
|
S IV 2007 |
2.855,50 |
|
170,22 |
574,50 |
|
S V 2007 |
448,00 |
|
|
|
|
HBM Kabinett |
2.162,30 |
0,00 |
2.578,50 |
689,90 |
|
FSTS Büro |
3.465,18 |
0,00 |
337,80 |
1.325,20 |
|
|
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|
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|
S I 2008 |
2.279,90 |
856,75 |
3.554,10 |
1.012,20 |
|
S II 2008 |
2.611,70 |
2.343,36 |
407,70 |
880,50 |
|
S III 2008 |
8.817,80 |
4.634,68 |
6.672,65 |
437,40 |
|
S IV 2008 |
1.757,70 |
494,24 |
183,50 |
656,20 |
|
S V 2008 |
496,70 |
599,45 |
|
361,10 |
|
HBM Kabinett |
4.703,20 |
0,00 |
1.579,10 |
2.379,60 |
|
FSTS Büro |
4.705,55 |
0,00 |
604,90 |
959,30 |
|
FBM Kabinett |
427,75 |
0,00 |
204,00 |
0,00 |
|
|
|
|
|
|
|
S I 2009 |
877,90 |
44,00 |
497,90 |
296,00 |
|
S II 2009 |
1.493,90 |
164,44 |
|
89,00 |
|
S III 2009 |
3.377,75 |
311,30 |
933,40 |
8,50 |
|
S IV 2009 |
529,80 |
|
|
149,50 |
|
S V 2009 |
334,60 |
39,60 |
|
152,50 |
|
FBM Kabinett |
1.541,75 |
0,00 |
50,70 |
304,00 |