1303/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.05.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-9.000/0019-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . Mai 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. März 2009 unter der Nr. 1258/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die feudale Büroausstattung der Regierungsmitglieder und deren Kosten gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø      Wie hoch beliefen sich die Gesamtkosten für allfällige bauliche Maßnahmen, Umbauarbeiten etc. in Ihrem Ressort zwischen 1.1.2007 bis einschließlich 1.3.2009, welche konkreten Bauarbeiten betrafen diese Maßnahmen und warum wurden diese notwendig?

Ø      Welches Unternehmen führte diese Bauarbeiten im unter Frage 1 genannten Zeitraum jeweilig durch?

 

Die Gesamtkosten für Umbauarbeiten in meinem Ressort betrugen im gefragten Zeitraum unter Verweis auf die Beantwortung der Anfrage 836/J-NR/2007 € 201.911,--. Diese Maßnahmen umfassten Bauarbeiten in den Amtsgebäuden Stubenring, Radetzkystrasse und Renngasse sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetzes, des Bundesbehinderten-Einstellungsgesetzes sowie des Bundesbedienstetenschutzgesetzes. So wurde beispielsweise am Standort Rennweg ein Behinderten-WC eingebaut oder die Errichtung eines Info-Points am Standort Radetzkystraße anteilig mitfinanziert. Die notwendigen Arbeiten wurden im Weg der BIG und BHÖ bzw. unter Einhaltung der Vergaberichtlinien durchgeführt.

 

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø      Wie hoch beliefen sich die Gesamtkosten für allfällige Einkäufe von Büromöbel in Ihrem Ressort zwischen 1.1.2007 bis einschließlich 1.3.2009?

Ø      Welche Büromöbel wurden in Ihrem Ressort zwischen 1.1.2007 bis einschließlich 1.3.2009 angekauft und durch welche Person finden diese eine Verwendung?

 

Die Gesamtkosten für Büromöbelankäufe in meinem Ressort im gefragten Zeitraum betrugen € 156.045,53. Die Beschaffungen erfolgten ausschließlich im dienstlichen Interesse, wobei es sich hier um die Beschaffung von Schreibtischen, Sitzungsgarnituren, Schränken, Pinwänden und Bürostühlen handelte. Die durchschnittlichen Ausgaben für Büromöbel betrugen daher pro Mitarbeiter/in je Monat 10,83 Euro oder je Jahr 130,-- Euro. Eine genaue Aufgliederung auf einzelne Bedienstete würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen und ist daher aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht vertretbar.

 

 

Zu Frage 5:

Ø      Wurde Ihr Ministerbüro, das einer/eines allfälligen Staatssekretärs/in zwischen 1.1.2007 bis einschließlich 1.3.2009 baulich verändert?

a)      Wenn ja, welche baulichen Veränderungen wurden getroffen?

b)      Welche konkreten Maßnahmen betrafen die Bauarbeiten?

 

In den politischen Büros (Bundesminister/in und Staatssekretärin) waren Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitstüren, Alarmanlagen, Zutrittskontrollen) zu errichten bzw. zu erneuern.

 

 

Zu Frage 6:

Ø      Wurden durch Ihr Ressort in der Zeit zwischen 1.1.2007 bis einschließlich 1.3.2009 Einrichtungsgegenstände, Büromöbel, Mobiliar, Büroinfrastruktur (Fernseher udgl.) etc. für die Verwendung im Ministerbüro bzw. eines allfällig eingerichteten Staatssekretariates angeschafft?

a)      Welche Kosten entstanden dadurch aufgegliedert nach Ministerbüro und Staatssekretariat dem Ressort?

b)      Wurde über die jeweiligen Anschaffungen eine Ausschreibung durchgeführt?

c)      Welche Begründung gab es für die Neuanschaffungen?

d)      Um welche konkreten Marken und Hersteller handelt es sich bei den Neuanschaffungen?

e)      Was passierte mit dem alten Mobiliar?

 

Für Herrn Bundesminister Faymann wurden für die Beschaffung von Büromöbel € 14.011,67 und für die Ausstattung des Büros von Frau Staatssekretärin Kranzl wurden € 12.535,80 aufgewendet. Da Bundeskanzler Faymann seine Büromöbel in sein neues Büro mitgenommen hat, musste für mich bzw. mein Kabinett die vorhandene Einrichtung um Zukäufe in Höhe von € 6.078,24 ergänzt werden.

Für anzuschaffende Büroinfrastruktur wurden für das Kabinett Faymann € 3.028,11 für das Büro von Staatssekretärin Kranzl € 885,53 und für das Kabinett von Frau Bundesministerin Bures € 875,-- aufgewendet.

Alle Ankäufe wurden durch Abrufe aus den bestehenden Verträgen der BundesbeschaffungsGesmbH. getätigt und erfolgten ausschließlich aus dienstlicher Notwendigkeit, technischer Überalterung und ergonomischen Anforderungen.

Jene Inventargegenstände, die einer weiteren Verwendung zugeführt werden konnten, wurden entsprechend verteilt (Lager, Archive etc.) bzw. nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen (Richtlinien für die Materialverwaltung des Bundes) behandelt.