13033/AB XXIV. GP

BMJ-Pr7000/0303-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

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Eingelangt am 06.02.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 13277/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Vorwürfe und Unklarheiten gegenüber Lyoness“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 3 und 4:

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) prüft im angesprochenen Ermittlungsverfahren Betrugsvorwürfe, das allfällige Vorliegen eines Ketten- und Pyramidenspiels (§ 168a StGB) sowie Verstöße nach dem Kapitalmarktgesetz.

Nach dem bisherigen Erkenntnisstand, der auf Beschuldigten- und Zeugeneinvernahmen, Anzeigen von Opfern und Privatbeteiligten, umfangreichen Urkundenvorlagen und Berichten des Landeskriminalamt Steiermark beruht, setzt sich das Einkaufs- und Gemeinschaftssystem aus verschiedenen Modulen zusammen, von denen einige unbedenklich sind und manche pyramidenspielartige Züge aufweisen.


Ich gehe davon aus, dass sich der Mediensprecher der WKStA auf diesen Erkenntnisstand berufen hat.

Zu 2, 5 bis 12:

Zunächst verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „System Lyoness“ zur Zahl 11785/J-NR/2012 vom 27. Juli 2012. Das Ermittlungsverfahren, das seit Mai 2012 von der WKStA geführt wird (§ 20b StPO), ist noch nicht abgeschlossen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass mir eine Beantwortung von Fragen, die auf die Bekanntgabe konkreter Ermittlungsschritte und deren Ergebnisse abzielen, im Hinblick auf die Bestimmung des § 12 StPO nicht möglich ist, weil dadurch Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und der Erfolg noch nicht abgeschlossener Ermittlungen gefährdet werden könnten.

Zu 13 bis 16:

Das Bundesministerium für Justiz steht mit der Sektion III (Konsumentenpolitik) des Bundes­ministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Zusammenhang mit der Vor­bereitung von Legislativvorhaben, die für Verbraucher von Relevanz sind, in ständigem Kontakt. Für die Begleitung konkreter zivilrechtlicher Einzelfälle kommt dem Bundes­ministerium für Justiz im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Gerichte keine Zuständigkeit zu, weshalb eine Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in diesem Bereich nicht in Betracht kommt.

 

Wien,      . Jänner 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl