13035/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0305-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 13285/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „unerlaubte Geschenkannahme durch Ex-BIA Chef Mag. Martin Kreutner“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Der Kenntnisstand im Bundesministerium für Justiz deckt sich mit den im öffentlichen Teil des Protokolls vom 19. Juni 2012 wiedergegebenen Erkenntnissen des Untersuchungsaus­schusses zur Klärung von Korruptionsvorwürfen und diversen Medienberichten.

Zu 2:

Nach dem Inhalt des zu Fragepunkt 1 genannten Protokolls liegt kein ausreichendes straf­rechtliches Substrat vor, das Anlass zur Befassung der staatsanwaltschaftlichen Behörden durch das Bundesministerium für Justiz bieten würde. Die von den Abgeordneten in der Einleitung der Anfrage geäußerte Vermutung, dass es sich bei dem aufgezeigten Verhalten der Auskunftsperson Mag. M. K. um eine „unerlaubte Geschenkannahme nach § 153a StGB handeln dürfte“, wird von der zuständigen Fachabteilung meines Hauses nicht geteilt. Auch für die Verwirklichung eines Tatbestandes nach dem 22. Abschnitt des Strafgesetzbuches finden sich im Ausschussprotokoll keine stichhaltigen Hinweise.

 

Wien,      . Jänner 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl