13037/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.02.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Dezember 2012 unter der ZI. 13290/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Österreichs Haltung zur Südtiroler Ortsnamenregelung“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Regelungsbefugnis für die Ortsnamengebung steht nach dem Autonomiestatut Südtirol zu. Die Wahrnehmung der Regelungsbefugnis durch den Südtiroler Landtag ist sehr zu begrüßen.

Zu den Fragen 2 bis 6:

Es besteht ein ständiger Kontakt und Informationsaustausch mit Südtiroler Stellen sowohl auf Arbeitsebene als auch auf politischer Ebene, dabei werden regelmäßig alle Fragen von Relevanz für Südtirol, zu der auch die Frage der Ortsnamenregelung gehört, erörtert.

Zu den Fragen 7 bis 11:

Österreich ist auch mit Vertretern der Republik Italien ständig in Kontakt und unterstreicht das Interesse Österreichs an einer zufriedenstellenden Lösung, die sich auf eine sprachgruppenübergreifende Mehrheiten in Südtirol stützen kann.

Zu Frage 12:

Zunächst ist das Verfahren vor dem italienischen Verfassungsgericht abzuwarten. Das österreichische Vorgehen wird, wie immer, in enger Absprache mit Südtirol erfolgen.