13043/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.02.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0463-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 31. Jänner 2013

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13298/J-NR/2012 betreffend Reparatur des Sport­platzes des BRG in der Au (Tirol), die die Abg. Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen am 7. Dezember 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 6:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde schriftlich über diesen Vorfall im November 2012 informiert. In der Folge wurde der Landesschulrat um Stellungnahme und weitere Veranlassung ersucht. In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass im gegen­ständlichen Fall ausschließlich der Landesschulrat für Tirol als erste Instanz in den Angelegen­heiten der Schulerhaltung zuständig ist.

Nach den vorliegenden Informationen ist Ende Jänner 2012 die Konstruktion der Dachsport­anlage am BRG in der Au aufgrund von Schneedruck eingestürzt. Der dabei verursachte Sach­schaden ist beträchtlich. In weiterer Folge wurden mehrere Gutachten eingeholt, um die Ursachen für diesen Einsturz klären zu können. Dabei wurden mehrere Ungereimtheiten bzw. Mängel im Rahmen der Errichtung und Ausführung des gegenständlichen Ballfangnetzes festgestellt.

Da es in weiterer Folge zu keiner gütlichen Einigung mit den Planern bzw. ausführenden Firmen gekommen ist, wurde nach Auskunft des Landesschulrates insbesondere von der Innsbrucker Immobiliengesellschaft (Eigentümer – Bund hat Fruchtgenussrecht) eine gerichtliche Klärung für notwendig erachtet. In diesem Zusammenhang wurde auch eine gerichtliche Beweisaufnahme beantragt, um sich nicht die Ausgangsposition für einen allfälligen Schadenersatzprozess zu verschlechtern. Unverzüglich nach Abschluss der gerichtlichen Beweisaufnahme ist beab­sichtigt, den Schaden zu beseitigen bzw. die Funktionsfähigkeit des gegenständlichen Sport­platzes wieder herzustellen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.