13045/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.02.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 6. Februar 2013
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0376-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13291/J betreffend „Eurofighter-Gegengeschäfte vor dem 22.8.2003“, welche die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen am 7. Dezember 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Der Gegengeschäftsvertrag wurde am 1. Juli 2003 unterzeichnet und am 22. August 2003 rechtskräftig.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die Verhandlungspartner auf der Seite des seinerzeitigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) waren:
- Bundesminister Dr. Martin Bartenstein
- Sektionschef Mag. Josef Mayer
- Dr. Wolfgang Natich
- MMag. Erika Ummenberger
- Ing. Franz Borth
- Friedrich Machinek
- Dr. Michael Kutschera (Kanzlei Binder Grösswang)
- Dr. Florian Kranebitter (Kanzlei Binder Grösswang)
- Dr. Stefan Tiefenthaler (Kanzlei Binder Grösswang)
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die Verhandlungspartner auf der Seite der Eurofighter GmbH waren:
- Aloysius Rauen (EADS)
- DI Stefan Moser (EADS)
- Franziska Olbrecht (EADS)
- Joachim Philipps (EADS)
- Dr. Klaus Schmidts (EADS)
- Erhard Steininger (EADS)
- Dr. Harald Svoboda (Kubac Svoboda Kirchweger Rechtsanwälte)
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Der Gegengeschäftsvertrag wurde von folgenden Personen unterzeichnet:
- Reinhold Faltlhauser (Eurofighter)
- Sektionschef Mag. Josef Mayer (szt. BMWA)
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Der Gegengeschäftsvertrag legt fest, dass die Eurofighter GmbH bis zum 30. Juni 2004 ein Gegengeschäftsvolumen von € 1 Mrd. mit österreichischen Unternehmen und Institutionen zu vereinbaren hat (Startpaket). Würde man jene Geschäfte des "Ersten Meilensteins", die auch in Anlage 7 des Gegengeschäftsvertrages ("Abgeschlossene Gegengeschäfte ab 2. Juli 2002") enthalten sind, in Abzug bringen, so hätte die Eurofighter GmbH gemäß der damals vorgelegten Liste "Erster Meilenstein" dennoch das geforderte Volumen von € 1 Mrd. erreicht.
Antwort zu den Punkten 7 bis 9 der Anfrage:
Das Gegengeschäftsangebot von SAAB-Gripen ist als "Streng vertraulich" gekennzeichnet und enthält eine Klausel, die besagt:
"Dieses Dokument ist für Gripen International KB vertraulich und darf
a) nicht zu anderen Zwecken als vorgesehen verwendet werden.
b) ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Gripen International KB weder insgesamt noch teilweise kopiert oder reproduziert werden.
c) Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Gripen International KB zugänglich gemacht werden."
Die Firma SAAB teilte dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend am 20. Dezember 2012 zum Gegengeschäftsangebot mit, dass einer Weitergabe von Informationen zu einzelnen Unternehmen nicht zugestimmt werden kann, da in den Dokumenten auch streng vertrauliche Informationen von Dritten enthalten sind.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass ein Angebot die annahmebedürftige Willenserklärung, einen Vertrag zu bestimmten Bedingungen abzuschließen, darstellt. Darin enthaltene "anrechenbare Gegengeschäfte" wären daher bestenfalls Teil des Angebots. Demnach können "anrechenbare Gegengeschäfte" im Zeitpunkt der Angebotslegung noch nicht "geschlossen" worden sein.