13049/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.02.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.000/0014-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am     . Februar 2013

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 7. Dezember 2012 unter der Nr. 13297/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend nicht gesetzeskonforme Hausbrieffachanlagen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø  Wie viele Hausbrieffachanlagen müssen vom Universaldienstbetreiber, der österreichischen Post, aufgrund des Postmarktgesetzes ausgetauscht werden?

Ø  Wie viele Hausbrieffachanlagen sind bereits ausgetauscht?

Ø  Wie viele Hausbrieffachanlagen werden bis zum 31.12.2012 nicht ausgetauscht?

 

Nach Auskunft der Regulierungsbehörde sind gemäß den von der Österreichischen Post AG (ÖPAG) ermittelten Daten rund 900.000 Fächer umzurüsten, das sind in etwa 90.000 Anlagen (HBFA).

Nach Auskunft der Regulierungsbehörde hat die ÖPAG zum Stand KW 49/12 eine Umrüstung von insgesamt 709.809 Fächern bekanntgegeben (entspricht ca. 80% österreichweit), bis Jahresende 2012 wurde ein Umrüstungsgrad von ca. 89% (rund 800.000 Fächer) in Aussicht gestellt. Die genauen Zahlen werden erst Anfang Februar 2013 vorliegen.

Zu den Fragen 4 bis 8

Ø  Weshalb entsprechen die von der Post montierten Hausbrieffachanlagen nicht dem gemäß § 2 Postmarktgesetz festgelegten Schutz der Postsendungen durch einen geeigneten Eingriffsschutz vor dem Zugriff Dritter?

Ø  Weshalb haben die von der österreichischen Post montierten Hausbrieffachanlagen überhaupt keinen Eingriffsschutz?

Ø  Wird der Universaldienstbetreiber sämtliche Hausbrieffachanlagen, die über keinen Eingriffsschutz vor dem Zugriff verfügen, also vermutlich alle von der österreichischen Post aufgrund des Postmarktgesetzes neu montierten Hausbrieffachanlagen nachrüsten?

Ø  Wenn ja, bis wann soll mit der Nachrüstung begonnen werden und wann soll diese abgeschlossen sein?

Ø  Wenn nein, wer muss für die Kosten einer Nachrüstung aufkommen, damit das Brieffach entsprechend dem Postmarktgesetz vor dem unberechtigten Zugriff Dritter auf die im Briefkasten bzw. der Hausbrieffachanlage befindlichen Postsendungen gesichert ist?

 

§ 34 Abs. 2 PMG sieht einen „geeigneten“ Zugriffsschutz vor. Die erläuternden Bemerkungen zu dieser Bestimmung machen klar, dass sich die ÖPAG hierbei an der ÖNORM EN 13724 zu orientieren hat. Nach Auskunft der Regulierungsbehörde entsprechen die von der ÖPAG umgerüsteten HBFA dieser ÖNORM.

 

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Ø  Wird es ab dem 1.1.2013 neben dem Universaldienstebetreiber, der österreichischen Post, weitere Postdiensteanbieter geben?

 

Die Regulierungsbehörde teilt mit, dass mit Stand 01.01.2013 neben der ÖPAG noch zwölf weitere Postdiensteanbieter die Erbringung von Postdiensten angezeigt haben. Weiters hat die Post-Control-Kommission bis dato 5 Unternehmen eine Konzession zur Beförderung von Briefsendungen bis 50g gemäß § 27 PMG erteilt.

 

 

Zu Frage 11:

Ø  Werden diese Postdiensteanbieter die neu montierten Hausbrieffachanlagen nutzen?

 

Die Nutzung der HBFA ist nach § 34 Abs. 2 PMG für alle Postdiensteanbieter vorgesehen.

 

 

Zu den Fragen 12 und 13:

Ø  Wird es ab dem 1.1.2013 für betroffene Besitzer von Hausbrieffachanlagen ohne Eingriffsschutz eine zentrale Anlaufstelle geben, wo Beschwerden erhoben und Nachforschungsaufträge für verschwundene, gestohlene und nicht zugestellte Postsendungen gestellt werden können?

Ø  Wenn ja, wer/wo wird diese Stelle sein?

                       

Mit 01.01.2011 wurde die Möglichkeit der Streitschlichtung gemäß §53 PMG bei der RTR-GmbH

geschaffen.