13051/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.02.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0051-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

 

Wien, am      . Jänner 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 7. Dezember 2012 unter der Nr. 13303/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Bahnhofsverkäufe gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø  Wie viele Bahnhöfe der ÖBB wurden bundesweit seit 2005 verkauft? (aufgegliedert auf Jahre und Bundesländer)

Ø  An wen wurden diese Bahnhöfe verkauft?

Ø  Wie hoch waren die jeweiligen Gewinne aus diesen Bahnhofsverkäufen?

Ø  Bei welchen dieser verkauften Bahnhöfe blieb  keine Haltestellenfunktion erhalten?

Ø  Wie viele Bahnhöfe der ÖBB sollen bis 2015 verkauft werden?

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Verkauf von Liegenschaften und Objekten in den kaufmännischen Verantwortungsbereich der ÖBB-Infrastruktur AG als Eigentümerin fällt und dieser daher keiner politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG und des § 90 GOG-NR unterliegt.


Ich darf allerdings anmerken, dass der ÖBB-Infrastruktur AG auf gesetzlicher Grundlage des § 31 Bundesbahngesetzes die Bereitstellung einer bedarfsgerechten Schieneninfrastruktur obliegt und sie bundesweit – ausgerichtet an den Kundenbedürfnissen – eine Vielzahl an Verkehrsstationen betreibt.

 

Gebäude, die in betrieblicher und kundendienstlicher Hinsicht nicht mehr erforderlich sind und die ihren ursprünglichen Zweck verloren haben, werden - auch im Interesse des Bundes als Bereitsteller maßgeblicher Mittel für die Schieneninfrastruktur und der betroffenen Gebietskörperschaften - einer bestmöglichen Nachnutzung zugeführt. Die Verkaufserlöse orientieren sich dabei stets am jeweiligen, durch unabhängige Experten festgestellten, Verkehrswert der Objekte.