13055/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.02.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0229-I/3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 08. Februar 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 13. Dezember 2012, Nr. 13360/J, betreffend

                        Altfahrzeuge

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 13. Dezember 2012, Nr. 13360/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Folgende Anzahl an Altfahrzeugen wurde in den Jahren 2001 – 2011 einer Verwertung in österreichischen Shredderanlagen zugeführt:


2001: rd. 121.000 Stück

2002: rd. 127.000 Stück

2003: 92.236 Stück

2004: 98.819 Stück

2005: 94.520 Stück

2006: 87.277 Stück

2007: 62.042 Stück

2008: 63.975 Stück

2009: 87.364 Stück

2010: 82.144 Stück

2011: 80.004 Stück

 

Zu Frage 2:

 

Der sogenannte „Schwund“ an Fahrzeugen in Österreich resultiert in erster Linie aus dem Export von Gebrauchtwägen. Zum Export von Gebrauchtwägen liegen dem BMLFUW keine Daten vor.

Genehmigungen für den Export von Altfahrzeugen wurden in den letzten Jahren weder beantragt noch erteilt.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Seitens des BMLFUW werden zur Eindämmung illegaler Verbringungen von Altfahrzeugen und Altfahrzeugteilen, insbesondere nach Afrika, folgende Maßnahmen gesetzt:

 

·         Regelmäßige Transportkontrollen sowohl an Grenzübergängen als auch auf Straßen im Landesinneren (in Zusammenarbeit mit den Kontrollorganen von Zoll und Polizei).

·         Mit den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden und der Polizei koordinierte Kontrollen von verdächtigen einschlägigen Betrieben (z.B. von Autodemontagebetrieben oder Gebrauchtwagenhändlern; z. T. auf Grund von Informationen Dritter).

·         Kooperation mit den für die Abfallverbringung zuständigen ausländischen Behörden und den Hafenbehörden insbesondere in Deutschland und den Niederlanden.

·         Informations- und Erfahrungsaustausch im Rahmen des IMPEL/TFS-Netzwerks (Netzwerk der Europäischen Union für die Umsetzung und den Vollzug von Umweltrecht).

 

Der Bundesminister: