13056/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.02.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.500/0036-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, am      . Februar 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 11. Dezember 2012 unter der Nr. 13310/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die luftfahrtlegistische Abteilung innerhalb der OZB gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Zu welchen europäischen luftfahrtspezifischen Rechtsmaterien hat das BMVIT/OZB im Rahmen der Begutachtungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten Stellungnahmen verfasst und verbreitet?

Ø  An welchen Sitzungen welcher Arbeitsgruppen der Kommission, der EASA haben Vertreter des BMVIT/OZB teilgenommen und dabei welche Stellungnahmen zu luftfahrtspezifischen Rechtsmaterien abgegeben?

 

Das bmvit/OZB gibt im Rahmen von Konsultationsverfahren Stellungnahmen zu Entwürfen, die unionsrechtlichen Regelungen betreffen, ab. Das bmvit/OZB vertritt weiters in allen wesentlichen Gremien, in welchen den Mitgliedstaaten Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Erarbeitung des die Luftfahrt betreffenden Unionsrechts eingeräumt werden, die Interessen der Republik Österreich.

 

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Warum informiert das BMVIT/OZB nicht über die luftfahrtspezifischen Rechtsmaterien die auf europäischer Ebene entstanden sind und Zug um Zug Rechtskraft erlangen?

Ø  Warum werden seit der Zeit der MR Halbmayer und Wiesenwasser keine Kommentare mehr zum nationalen und internationalen Luftfahrtrecht verfasst und publiziert?

 

Das bmvit informiert in der dafür vorgesehenen Form durch die Erstellung von Erläuterungen zu nationalen Umsetzungsmaßnahmen (veröffentlicht auf der Homepage des bmvit sowie unter www.ris.bka.gv.at) regelmäßig zu unionsrechtlichen Aspekten des Luftfahrtrechts. Darüber hinaus werden von der zuständigen Luftfahrtbehörde Austro Control in deren Wirkungsbereich regelmäßig aktuelle Informationen bereitgestellt und Informationsveranstaltungen abgehalten.

 

 

Zu Frage 5:

Ø  Wie verantworten Sie die Tatsache, dass die in den EU-Verordnungen No 965/2012, No 1178/2011, No 2901/2012, No 923/2012 enthaltene Möglichkeit, Übergangsfristen national festzulegen, nicht in rechtskonformer Weise genützt haben, sondern über Monate hindurch bis zum heutigen Tag untätig geblieben sind?

 

Die Inanspruchnahme von Übergangsfristen gemäß den Verordnungen Nr. 1178/2011, Nr. 965/2012 und 923/2012 (die Verordnung Nr. 290/2012 ist lediglich eine Abänderung der Verordnung Nr. 1178/2011) durch mein Ressort ist zeitgerecht und in Entsprechung mit den anzuwendenden unionsrechtlichen sowie nationalen Rechtsvorschriften erfolgt.