1308/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.05.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.000/0023-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . Mai 2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 13. März 2009 unter der Nr. 1367/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend den Frauenanteil in Gremien im Einflussbereich des Bundes gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø      Wie viele Gremien gibt es in Ihrem Bundesministerium? Geben Sie bitte in Form einer Aufzählung eine Übersicht über alle Gremien Ihres Ressorts und untergliedern sie diese in Gremien mit und ohne dienstrechtliche Aufgaben.

Ø      In welchen und wie vielen Gremien Ihres Ressorts gab es kein einziges weibliches Mitglied?

Ø      Welche und wie viele Gremien Ihres Ressorts weisen einen Frauenanteil von 40% und mehr auf und welche davon sind tatsächlich paritätisch besetzt (Frauenanteil von 50%)?

 

Ich darf auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 709/J-NR/2009 verweisen.

Ergänzend dazu sind folgende Kommissionen mit dienstrechtlichen Aufgaben mit dem unten angegebenen Frauenanteil besetzt:

Weiters wurden im BMVIT gemäß § 143 Luftfahrtgesetz ein Zivilluftfahrtbeirat, gemäß § 130 Kraftfahrgesetz ein Kraftfahrbeirat und gemäß § 131a Kraftfahrgesetz ein Beirat des österreichischen Verkehrssicherheitsfonds eingerichtet.

 

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ø      Welche Verfahren zur Sicherstellung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern bei der Besetzung von Gremien Ihres Ressorts gibt es?

Ø      Gibt es, abgesehen vom Bundesgleichbehandlungsgesetz, noch andere gesetzliche Grundlagen für die Besetzung der Gremien Ihres Ressorts? Falls ja: Welche gesetzlichen Grundlagen sind dies und welche Vorgaben und Sanktionsmöglichkeiten sind darin vorgesehen?

 

Ich darf auf das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) und den Frauenförderungsplan des BMVIT verweisen.

Abgesehen vom B-GlBG darf ich auf das Ausschreibungsgesetz hinweisen, wonach von mir für die  Aufnahmekommission je ein weibliches und ein männliches Mitglied zu bestellen ist.

 

 

Zu Frage 6:

Ø      Gibt es, abgesehen von den Daten im Gleichbehandlungsbericht des Bundes, Berichte über die Besetzung wichtiger Gremien Ihres Ressorts? Wurden diese veröffentlicht?

 

Nein.

 

 

Zu Frage 7:

Ø      Welche Anstrengungen werden seitens Ihres Ressorts konkret unternommen, um die Beteiligung des unterrepräsentierten Geschlechts zu verbessern?

 

Hier darf ich auf das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GIBG) und den Frauenförderungsplan des BMVIT verweisen.


Zu den Fragen 8 bis 11 und 13 bis 17:

Ø      In welchen Gremien – Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien (die zumindest auf eine bestimmte Dauer eingerichtet sind) – ist Ihr Ressort durch Bedienstete Ihres Ministeriums vertreten? Wie viele weibliche und wie viele männliche Bedienstete wurden von Ihrem Ressort in welche Aufsichtsräte, Beiräte, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien entsandt?

Ø      Wie viele männliche und wie viele weibliche Bedienstete Ihres Ministeriums sind mit der Vertretung des Ressorts in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien betraut? Bitte führen Sie diese Bediensteten namentlich an.

Ø      Welche Neubestellungen von Bediensteten Ihres Ressorts in Aufsichtsräte, Beiräte, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien wurden in den Jahren 2007, 2008 sowie in den ersten zwei Monaten des Jahres 2009 vorgenommen? Wie viele davon waren Männer und wie viele Frauen?

Ø      Welche Neubestellungen von Bediensteten Ihres Ressorts in Aufsichträte, Beiräte, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien sind derzeit geplant?

Ø      In welchen Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien ist Ihr Ministerium durch ressortfremde Personen vertreten? Wie viele weibliche und wie viele männliche ressortfremde Personen wurden von Ihrem Ressort in welche Beiräte, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien entsandt?

Ø      Wie viele männliche und wie viele weibliche ressortfremde Personen sind mit der Vertretung des Ressorts in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien betraut? Bitte führen Sie diese Personen namentlich an.

Ø      Welche Neubestellungen von ressortfremden Personen Ihres Ressorts in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien wurden seitens Ihres Ministeriums in den Jahren 2007, 2008 sowie in den ersten zwei Monaten des Jahres 2009 vorgenommen? Wie viele davon waren Männer und wie viele Frauen?

Ø      Welche Neubestellungen von ressortfremden Personen in Aufsichtsräte, Beiräte, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien sind von Ihrem Ressort geplant?

Ø      Beziehen die ressortfremden Personen aus Ihrer Tätigkeit in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien monetäre Zuwendungen bzw. Einkünfte? Falls ja, in welcher durchschnittlichen Höhe?

 

Ich darf auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 709/J-NR/2009 verweisen.

Ergänzend dazu sind folgende Gremien, Kommissionen, Fachgruppen und ähnliche Arbeitsgruppen mit dem angegebenen Frauenanteil besetzt:

§         Bundes-Seniorenbeirat50 %

§         Unabhängige Schiedskommission beim BMWA: 0 %

§         Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur: 0 %

§        Studienausschuss VI - Betriebsoptimierung bei Seilbahnen

      und Schleppliften: 100 %

§        Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Vorschriftenwesens: 16,7 %

§         Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung der EisbBBV Novelle: 0 %

§         Arbeitsgruppe „Verordnung genehmigungsfreier Vorhaben

            nach § 36 Abs. 2 EisbG“:  29 %

§         FSV -Planung und Verkehrssicherheit (PV06) Arbeitsausschuss

      Straße Unterausschuss Eisenbahnkreuzungen: 0 %

§         ÖVE: Technischen Komitee "Starkstromfreileitungen und

      Verlegung von Energiekabeln" (TK L): 0 %

§         ÖVE: Vertreter im Technischen Subkomitee

     "Elektrische Zugseinrichtungen" (TSK TM 9): 0 %

§         ON Komitee TSK TM 09 "Elektrische Zugeinrichtungen":  0 %

§         ON Komitee ÖVE/ON-K TM "Traktion und Motorik": 0 %

§         Arbeitsgruppe "Task Force Interoperability TFI" :  0 %

§         Arbeitsgruppe "Elektrische Anlagen bei Eisenbahnen"

      mit EBA und BAV:  0 %

§         Ratsarbeitsgruppe Landverkehr/Schiene:  50 %

§         FNA ON K 160 (Ergonomie): 100 %

 

 

Zu Frage 12:

Ø      Beziehen die Bediensteten aus ihrer Tätigkeit in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen oder EU-Gremien monetäre Zuwendungen bzw. Einkünfte? Falls ja, in welcher durchschnittlichen Höhe?

 

Aus datenschutzrechtlichen Überlegungen können zu Einkünften von Einzelpersonen keine Angaben gemacht werden. An die genannten Mitglieder von Aufsichtsräten und Kuratorien werden gegebenenfalls die jeweils von diesen Gremien festgesetzten Sitzungsgelder bezahlt. Die Wahrnehmung der Vertretung meines Ressorts in den übrigen angeführten Gremien erfolgt ehrenamtlich.