13083/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.02.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/267-PMVD/2012 11. Februar 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Höfinger, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. Dezember 2012 unter der Nr. 13344/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Erhalt der Bundesfachschule für Flugtechnik (BFS) in Langenlebarn" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist hiezu anzumerken, dass die öffentliche Bundesfachschule für Flugtechnik auf dem Fliegerhorst Brumowski in Langenlebarn seit 1970 auf Grund eines Verwaltungsübereinkommens zwischen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) und dem Bundesministerium für Landesverteidigung (nunmehr Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, BMLVS) gemeinsam betrieben wird. Der Personalaufwand wird vom BMUKK, der Sachaufwand (Infrastruktur) vom BMLVS getragen. Für das angeschlossene Internat ist das BMLVS zur Gänze verantwortlich.
Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1, 2 und 4:
Da der ursprüngliche Zweck, nämlich die Rekrutierung von Bediensteten für das eigene Ressort, nicht mehr erfüllt wird, und auf Grund immer knapper werdender finanzieller Ressourcen ist das BMLVS an der gänzlichen Übertragung der Schulerhalterpflichten und des Internatsbetriebes an das BMUKK interessiert und grundsätzlich bereit, die diesbezüglichen Gebäude (Schule und Internat) sowie die dazugehörigen Teilflächen am Fliegerhorst Brumowski abzutreten. Die bestehenden Kooperationen zwischen der Bundesfachschule und den militärischen Einrichtungen am Standort könnten weiter bestehen bleiben.
Zu 3:
Die Bundesfachschule für Flugtechnik strebt im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit eine Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit nach dem Schulorganisationsgesetz an, um ihr (ziviles) Bildungsangebot erweitern zu können. Solange das BMLVS Schulerhalterpflichten wahrnimmt, wird die Erlangung der Teilrechtsfähigkeit – abgestimmt mit dem Bundesministerium für Finanzen – jedoch als unzweckmäßig beurteilt. Für das BMLVS wäre überdies durch die Zuerkennung der Teilrechtsfähigkeit kein unmittelbarer militärischer Mehrwert gegeben.
Zu 5:
Abgesehen davon, dass das BMLVS für Ausbildungsinhalte nicht verantwortlich ist, besteht jedoch grundsätzlich Bereitschaft, weitere Kooperationen einzugehen.
Zu 6:
Der militärische Bedarf an Personal mit fliegertechnischer Ausbildung wird hauptsächlich durch Lehrlingsausbildung, Aufnahmen aus dem Arbeitsmarkt und Umschulungen von Ressortangehörigen gedeckt. Die Absolventinnen und Absolventen der Bundesfachschule für Flugtechnik wechseln überwiegend in die zivile Luftfahrt.
Zu 7:
Dazu liegen mir keine Informationen vor.