13083/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.02.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/267-PMVD/2012                                                                                      11. Februar 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Höfinger, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. Dezember 2012 unter der Nr. 13344/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Erhalt der Bundesfachschule für Flugtechnik (BFS) in Langenlebarn" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend ist hiezu anzumerken, dass die öffentliche Bundesfachschule für Flugtechnik auf dem Fliegerhorst Brumowski in Langenlebarn seit 1970 auf Grund eines Verwaltungsüber­einkommens zwischen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) und dem Bundesministerium für Landesverteidigung (nunmehr Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, BMLVS) gemeinsam betrieben wird. Der Personalaufwand wird vom BMUKK, der Sachaufwand (Infrastruktur) vom BMLVS getragen. Für das ange­schlossene Internat ist das BMLVS zur Gänze verantwortlich.

 

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2 und 4:

Da der ursprüngliche Zweck, nämlich die Rekrutierung von Bediensteten für das eigene Ressort, nicht mehr erfüllt wird, und auf Grund immer knapper werdender finanzieller Ressourcen ist das BMLVS an der gänzlichen Übertragung der Schulerhalterpflichten und des Internatsbetriebes an das BMUKK interessiert und grundsätzlich bereit, die diesbezügli­chen Gebäude (Schule und Internat) sowie die dazugehörigen Teilflächen am Fliegerhorst Brumowski abzutreten. Die bestehenden Kooperationen zwischen der Bundesfachschule und den militärischen Einrichtungen am Standort könnten weiter bestehen bleiben.

Zu 3:

Die Bundesfachschule für Flugtechnik strebt im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit eine Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit nach dem Schulorganisationsgesetz an, um ihr (ziviles) Bildungsangebot erweitern zu können. Solange das BMLVS Schulerhalterpflichten wahrnimmt, wird die Erlangung der Teilrechtsfähigkeit – abgestimmt mit dem Bundes­ministerium für Finanzen – jedoch als unzweckmäßig beurteilt. Für das BMLVS wäre überdies durch die Zuerkennung der Teilrechtsfähigkeit kein unmittelbarer militärischer Mehrwert gegeben.

Zu 5:

Abgesehen davon, dass das BMLVS für Ausbildungsinhalte nicht verantwortlich ist, besteht jedoch grundsätzlich Bereitschaft, weitere Kooperationen einzugehen.

Zu 6:

Der militärische Bedarf an Personal mit fliegertechnischer Ausbildung wird hauptsächlich durch Lehrlingsausbildung, Aufnahmen aus dem Arbeitsmarkt und Umschulungen von Ressort­angehörigen gedeckt. Die Absolventinnen und Absolventen der Bundesfachschule für Flugtechnik wechseln überwiegend in die zivile Luftfahrt.

Zu 7:

Dazu liegen mir keine Informationen vor.