13084/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.02.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präüsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 11. Februar 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0386-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13346/J betreffend „Wohnbauförderung Salzburg/Wohnbauförderung in Österreich: EU-rechtswidrig“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 13. Dezember 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Nach dem Informationsstand meines Ressorts gibt es derzeit keinerlei Kritikpunkte der Europäischen Kommission am österreichischem Wohnbauförderungsrecht, sondern nur eine Prüfung von Sachverhalten, zumal das angesprochene EU-Pilotverfahren Nr. 278/12/TAXU, das nicht notwendigerweise in ein Vertragsverletzungsverfahren münden muss, noch im Laufen ist.

 

 

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 7 der Anfrage:

 

Dazu ist eine ausführliche Stellungnahme des Bundeskanzleramtes ergangen, weswegen auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 13345/J durch den Herrn Bundeskanzler zu verweisen ist.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die Zuständigkeit zur "Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung" liegt bei den Ländern. Im Rahmen der verbliebenen Bundeskompetenz "Wohnungsgemeinnützigkeit" ist mein Ressort bestrebt, die Rahmenbedingungen für diese Branche, die einen Eckpfeiler des österreichischen Wohnungswesens darstellt, auch weiterhin bestmöglich zu gewährleisten.

 

 

Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:

 

Im Unterschied zu anderen EU-Mitgliedstaaten, wie etwa Dänemark, Niederlande, Schweden, Spanien und Großbritannien, hat es im Rahmen von MIP keine letztlich in eine Kritik mündenden Empfehlungen der Europäischen Kommission zu den heimischen Wohnungsmärkten, Wohnbauförderungsgesetzen bzw. dem sozialen und gemeinnützigen Wohnbau in Österreich gegeben.