13087/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.02.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13504/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:
Eingangs halte ich fest, dass zur Beantwortung der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage eine Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger eingeholt wurde. Nachdem die aktuelle Anfrage als Stichtag das letzte Jahresende (31.12.2012) verwendet, ist das gewünschte Zahlenmaterialzum gegebenen Zeitpunkt allerdings noch nicht vollständig verfügbar, weil die einschlägigen Auswertungen naturgemäß erst nach Ende des jeweiligen Kalenderjahres
vorgenommen werden können und jetzt gerade in Bearbeitung sind. Die Beantwor-tung bezieht sich daher nur auf das Zahlenmaterial, das mir Anfang Februar 2013 vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zur Verfügung gestellt werden konnte.
Frage 1:
Bei der BVA sind zum Stichtag 31.12.2012 keine Sozialversicherungsbeiträge überfällig, bei der SVB € 12.517.617,41. Weiteres Zahlenmaterial liegt noch nicht vor.
Frage 2:
Das diesbezügliche Zahlenmaterial zum Stichtag 31.12.2012 kann der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden:
KVT |
Anzahl der Ratenvereinbarungen (RV) bzw. DienstgeberInnen (DG) |
Beträge |
WGKK |
RV: 1.406 |
€ 14.804.398,58 |
NÖGKK |
RV: 1.165 |
€ 15.382.802,86 |
BGKK |
RV: 133 |
€ 1.706.676,95 |
OÖGKK |
RV: 617 |
€ 10.643.636,22 |
StGKK |
RV: 227 |
€ 1.265.144,98 |
KGKK |
RV: 335 |
€ 6.277.236,97 |
SGKK |
RV: 428 |
€ 5.840.145,25 |
TGKK |
RV: 176 |
€ 1.768.827,87 |
VGKK |
RV:127 |
€ 2.354.372,79 |
VAEB |
RV: 1 |
€ 27.175,68 |
Fragen 3 und 4:
Die Mehrheit der Gebietskrankenkassen hat aufgrund der unpräzisen bzw. unscharfen Definition der Verfahrensart eine Datenauswertung nicht vorgenommen, um nicht Missverständnisse zu verstärken. Mit dem Begriff „überfällig“ können nämlich Exekutions- oder Insolvenzverfahren, mit dem Begriff „Streitwert“ sonstige Zivilgerichtsverfahren oder Verfahren - auch vor Verwaltungsbehörden - gemeint sein.
Frage 5:
Das diesbezügliche Zahlenmaterial zum Stichtag 31.12.2012 kann der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden:
KVT |
Anzahl der Exekutionsverfahren bzw. der DienstgeberInnen (DG) |
Beträge |
WGKK |
Verfahren: 14.708 |
€ 81.372.483,86 |
NÖGKK*) |
Verfahren: 11.619 |
€ 57.470.306,98 |
BGKK*) |
Verfahren: 2.288 |
€ 6.916.442,31 |
OÖGKK*) |
Verfahren: 8.420 |
€ 30.337.525,04 |
StGKK |
Verfahren: 13.606 |
€ 61.696.949,65 |
KGKK*) |
Verfahren: 10.183 |
€ 42.702.997,86 |
SGKK |
Es können keine gesicherten Daten bekanntgegeben werden. |
|
TGKK |
Verfahren: 3.823 |
rd. € 20 Mio. |
VGKK |
Verfahren: 5.788 |
€ 19.962.107,02 |
VAEB |
Verfahren: 8 |
€ 63.301,78 |
*) ausgewertet wurden alle zum Stichtag im System als offen gekennzeichneten Exekutionen, unabhängig vom Erstellungszeitpunkt; Beträge laut Exekutionsantrag; der zum Stichtag 31.12.2012 offene Betrag ist nicht feststellbar
Frage 6:
Insgesamt über alle Gebietskrankenkassen betrachtet, weisen generell die Branchen Bau, Handel, Beherbergung und Gastronomie, Herstellung von Waren sowie Verkehr und Lagerei die höchsten Beitragsrückstände auf. Bei der BGKK sind zusätzlich die Branchen Kunst sowie Unterhaltung und Erholung zu erwähnen, bei der WGKK und der VGKK die Branche Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen. Bei der VAEB weisen überwiegend Seilbahnunternehmungen die höchsten Beitragsrückstände auf.
Frage 7:
Allgemein wäre zu bedenken, dass hohe Rückstände bei Großbetrieben tendenziell eher selten sind, nachdem solche Betriebe seltener sind. Der Vergleich ist von Zufälligkeiten abhängig und kann von Jahr zu Jahr durch Großinsolvenzen sehr unterschiedlich ausfallen. Folgende Auswertungen wurden mir zur Verfügung gestellt:
NÖGKK:
Betriebsgröße (Anzahl der DienstnehmerInnen) |
Anzahl DG |
Rückstand |
K3 + K2 (<=5) |
9.697 |
€ 17.608.307,37 |
K1 (>5 und <=50) |
2.805 |
€ 22.987.490,17 |
M (>50 und <= 100) |
171 |
€ 5.099.799,57 |
M0 (>100 und <= 250) |
115 |
€ 1.894.031,82 |
G2 (>250 und <= 500) |
31 |
€ 780.469,28 |
G1 (>500 und <= 3.000) |
44 |
€ 1.152.604,90 |
G0 (> 3.000) |
1 |
€ 6,47 |
StGKK:
Betriebsgröße |
Forderung |
Dienstgeber |
K3 + K2 (<=5) |
30,36 % |
77,51 % |
K1 (>5 und <=50) |
34,39 % |
20,20 % |
M (>50 und <= 100) |
8,48 % |
1,16 % |
M0 (>100 und <= 250) |
7,65 % |
0,66 % |
G2 (>250 und <= 500) |
2,36 % |
0,28 % |
G1 (>500 und <= 3.000) |
6,89 % |
0,17 % |
G0 (> 3.000) |
9,88 % |
0,02 % |
Die Darstellung der StGKK erfolgte nicht in absoluten Zahlen, da die Auswertung in nicht unerheblichem Ausmaß auch vorfällige Buchungen jener DienstgeberInnen enthält, die bereits im Dezember die Beitragsnachweisungen für Dezember 2012 gelegt haben. Bei diesen Beträgen handelt es sich im Zeitpunkt der Auswertung aber nicht um Rückstände, da sie erst mit 15.1.2013 zur Zahlung fällig waren.
TGKK:
Kleinbetriebe (bis 50 DienstnehmerInnen): € 17,2 Mio.
Mittelbetriebe (bis 250 DienstnehmerInnen): € 3,4 Mio.
Großbetriebe (ab 250 DienstnehmerInnen): € 4,5 Mio.
Bei der BGKK handelt es sich ausschließlich um Klein- und Mittelbetriebe, bei der VAEB weisen ausschließlich Mittelbetriebe hohe Beitragsrückstände auf.
Den übrigen Krankenversicherungsträgern liegen noch keine auswertbaren Daten vor. Eine betragsmäßige Zuordnung der Außenstände nach Betriebsgröße ist mangels statistischer Aufzeichnungen (noch) nicht möglich. Insgesamt ist jedoch davon auszugehen (und dies ist auch aus den möglichen Auswertungen ersichtlich), dass Klein- und Mittelbetriebe die höchsten Beitragsrückstände aufweisen.
Frage 8:
Die Krankenversicherungsträger nach dem ASVG konnten in den Jahren 2000 bis 2011 zwischen 99,5 % und 99,7 % der Beiträge einbringen. Einen Überblick bietet die nachfolgende Auflistung:
Im Jahr 2012 wurden aufgrund durchgeführter GPLA Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von rd. € 214 Mio. nachverrechnet.
Zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, den Gebietskrankenkassen und der VAEB finden regelmäßig Besprechungen statt, um Informationen auszutauschen und gegebenenfalls koordinierte Maßnahmen zu setzen. Die Krankenversicherungsträger sind somit in ihrem Bemühen um die Eintreibung der Beiträge durchaus erfolgreich.
Es ist Teil der Strategie, alles Erforderliche zu tun, um diese Situation aufrecht zu erhalten bzw. im Rahmen des Möglichen weiter zu verbessern.