13088/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.02.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13526/J der Abgeordneten Hagen, Kaufmann-Bruckberger, Tadler und Kollegen wie folgt:
Fragen 1 bis 9 und 11 bis 15:
Die genannten Versicherungsträger fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich, sondern in denjenigen des Herrn Bundesministers für Gesundheit.
Frage 10, Punkte a bis d und i bis k:
Dazu merke ich an, dass in der Pensionsversicherungsanstalt weder die Funktion eines Präsidenten noch eines Vizepräsidenten besteht. Die Fragen können daher in der Form nicht beantwortet werden.
Frage 10, Punkte e und l:
Diese Teilfragen können infolge unklarer Formulierung nicht beantwortet werden.
Frage 10, Punkt f:
Die Personalkosten der PVA betrugen im Geschäftsjahr 2011 € 349,338.262,14.
Frage 10, Punkt g:
Die gesamten Betriebspensionen betrugen im Geschäftsjahr 2011 € 88,505.598,48.
Frage 10, Punkt h:
Die Summe der im Geschäftsjahr 2011 an eine betriebliche oder überbetriebliche Pensionskasse geleisteten Beiträge beläuft sich auf € 1,207.740,94.