13090/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.02.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13619/J der Abgeordneten Dr.in Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Zunächst möchte ich zum Einleitungstext der Anfrage vorweg ausführen:
Im Budgetvoranschlag für das Jahr 2013 ist unter dem „Zielsteuerungspunkt Armutsgefährdung“ richtigerweise „Anzahl der Energieberatungen in Haushalten“ angegeben.
Es handelt sich dabei um ein Modellprojekt meines Ressorts mit den Bundesländern Wien, Steiermark und Vorarlberg, welches von 2011 bis 2014 läuft. Insgesamt werden in diesem Zeitraum 800 Energieberatungen in einkommensschwachen Haushalten durchgeführt (100 in Vorarlberg, 200 in der Steiermark und 500 in Wien). Mit dem
Modellprojekt sollen Maßnahmen gegen Energiearmut in sozial schwachen bzw. armutsgefährdeten Haushalten (AusgleichszulagenbezieherInnen, BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, HeizkostenzuschussbezieherInnen, kinderreiche Familien etc.) gesetzt werden, die oft überdurchschnittlich hohe Energiekosten haben. Eine Kostenreduktion soll durch die kostenlose Energieberatung und eine finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von energiesparenden Produkten, kleineren Reparaturen oder zur Kofinanzierung von teureren Maßnahmen wie Thermentausch, Thermenservice, Einbau eines PrePaymentZählers etc. erreicht werden. Die Energieberatung wird durch die Bundesländer finanziert, das BMASK stellt für energiesparende Produkte oder Maßnahmen maximal 125 Euro pro Haushalt zur Verfügung. Die KlientInnen werden an die EnergieberaterInnen durch staatliche oder nichtstaatliche Sozialeinrichtungen oder Energielieferanten (Wien Energie) vermittelt. Im Rahmen des Modellprojektes soll gezeigt werden, mit welchen unterschiedlichen Herangehensweisen die Zielgruppe erreicht werden kann und welche positiven Auswirkungen die Energieberatung für diese Haushalte hat. Mein Ressort finanziert daher auch die Evaluierung, der Abschlussbericht wird im Herbst 2014 vorliegen.
Frage 1 bis 4:
Es wurden keine EnergieberaterInnen im BMASK angestellt.
Frage 5:
Je nach Bedarf des Haushaltes (wird durch den Energieberater/die Energieberaterin vor Ort erhoben), werden Energiesparmaßnahmen durchgeführt. Das BMASK zahlt maximal 125 Euro pro Haushalt für solche Maßnahmen (der Maximalbetrag wird jedoch nicht in bar ausbezahlt!).
Frage 6:
Es gibt keinen Rechtsanspruch, es erhalten aber alle beratenen Haushalte für sie notwendige energiesparenden Produkte oder Dienstleistungen.
Frage 7:
Die Anzahl der EnergieberaterInnen ist dem Ressort nicht bekannt. Im Rahmen des Projektes arbeiten EnergieberaterInnen nicht staatlicher Einrichtungen.
Frage 8 bis 10:
Beantwortung aufgrund keiner ressorteigenen EnergieberaterInnen hinfällig.
Frage 11:
Die Personen der Zielgruppe werden bei Interesse entweder durch staatliche oder nichtstaatliche Sozialeinrichtungen bzw. durch die Ombudsstelle der Wien Energie an die EnergieberaterInnen weiter vermittelt.