13097/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.02.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Februar 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Lausch und weitere Abgeordnete haben am 13. Dezember 2012 unter der Nr. 13350/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend schwere Auffahrunfälle am Stauende gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie viele Auffahrunfälle haben sich auf Autobahnen bzw. Schnellstraßen jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 ereignet? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach genauen Unfallort, Datum, Art der Personenschäden und Art der Sachschäden)
Auffahrunfälle sind entsprechend der Klassifikation der Unfalltypologie im wesentlichen Unfälle der Obergruppen 01 gemäß RVS 02.02.21. Unfälle der Obergruppen 03 und 04 sind auf Autobahnen untypisch, finden sich aber auch vereinzelt in den Unfallblättern. Für die ASFINAG-intern vorhandenen Statistiken werden primär alle Unfälle im Richtungsverkehr (Fahrstreifenwechsel und Auffahrunfälle) zusammengefasst und die Gesamtanzahl an Unfällen mit Personenschäden (UPS) auf Basis der Unfallobergruppen beobachtet.

Die Einzel- und Detaildaten von Unfällen inkl. Stationierung werden von der ASFINAG nur im Einzelfall und gegen Entgelt angeschafft. Dies erfolgt z.B. im Rahmen von Verkehrssicherheitsuntersuchungen (Road Safety Inspection). Zur Beantwortung der Anfrage wurde im Auftrag der ASFINAG vom Kuratorium für Verkehrssicherheit eine Auswertung durch Zusammenfassung der Unfalluntergruppen 13, 14 und 16 erstellt (siehe Abbildung). Die meisten Auffahrunfälle sind demnach der Untergruppe 131 – Auffahren auf fahrendes Fahrzeug – zuzuordnen.

Zusammengefasst sind im Jahr 2010 1575 UPS und im Jahr 2011 836 UPS zu verzeichnen gewesen.
Für das Jahr 2012 wurden bislang keine Einzelunfalldaten durch die Statistik Austria veröffentlicht. Die Daten stehen daher noch nicht zur Verfügung. Sachschadensunfälle sind in der österreichischen Straßenverkehrsunfallstatistik nicht erfasst.
Zu Frage 2:
Ø Welche technischen bzw. baulichen Überlegungen gibt es in Ihrem Ministerium, um die Unfallgefahr an Stauenden zu verringern?
Die ASFINAG setzt im Rahmen ihres Verkehrssicherheitsprogramms 2020 viele Maßnahmen um, die direkt oder indirekt Einfluss auf die Anzahl von Auffahrunfällen haben. Hervorzuheben sind hier sicher der bedarfsgerechte Netzausbau und die Errichtung verkehrstelematischer Anlagen. Betrieblich werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden gesetzlichen Möglichkeiten die Behinderungszeiten nach Unfällen oder sonstigen Ereignisse bestmöglich reduziert.
Zu den Fragen 3, 5, 6, 7 und 9:
Ø Welche Überlegungen hinsichtlich Gesetzesänderungen bzw. Novellen bzw. Studien gibt es in Ihrem Ministerium, um die Unfallgefahr an Stauenden zu verringern?
Ø Wurden von Ihrem Ministerium Studien lt. Frage 3 in Auftrag gegeben?
Ø Wenn ja, welche?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Was werden Sie konkret unternehmen, um die Gefahr von Auffahrunfällen bei Stauenden in naher Zukunft zu verringern?
Im
Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2020
(http://www.bmvit.gv.at/service/publikationen/verkehr/strasse/sicherheit/downloads/vsp2020.pdf)
sind im Handlungsfeld 3 (Überwachung) zahlreiche Maßnahmen
dargestellt, die der Vermeidung von Auffahrunfällen dienen. Konkret sind
das Maßnahmen gegen zu geringen Fahrzeugabstand (verstärkte
Abstandskontrollen), Maßnahmen gegen zu hohe Geschwindigkeit (Ausbauplan
Section Control) wie auch Maßnahmen gegen Müdigkeit am Steuer
(Erhöhung der Zahl der Verkehrskontrollplätze sowie der
Abstellplätze für LKW, gezielte Aufklärungsaktionen um Anzeichen
auftretender Müdigkeit zu erkennen und entgegenzuwirken). Diese
Maßnahmen sollen gemäß dem im Verkehrssicherheitsprogramm
enthaltenen Zeitplan von den Hauptakteuren bis 2020 umgesetzt werden.
Zu den Fragen 4 und 8:
Ø Gibt es konkrete Überlegungen in Ihrem Ministerium hinsichtlich eines verpflichtenden Einschaltens der Warnblinkanlage bei Annäherung an ein Stauende, um diese Unfallgefahr zu verringern?
Ø Warum wurden die Vorschläge, die der ÖAMTC im Zuge einer Stellungnahme zu einer StVO-Novelle hinsichtlich verpflichtendes Einschalten der Warnblinkanlage bei Annäherung an ein Stauende abgegeben hat, bis dato nicht berücksichtigt?
Das Einschalten
der Alarmblinkanlage ist in Österreich gestattet und üblich. §
102 Abs. 2 Z 3 Kraftfahrgesetz (KFG) 1967 sieht bei den Pflichten des
Kraftfahrzeuglenkers ausdrücklich vor,
dass der Lenker die Alarmblinkanlage einschalten darf, „wenn der Lenker
andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen
will“. Die Vermittlung dieser Praxis gehört auch durchaus zu den
verpflichtend zu vermittelnden Teilen des Lehrplanes an österreichischen
Fahrschulen.