13099/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.02.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0295-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13355/J vom 13. Dezember 2012 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 7.:
Einleitend ist, wie bereits in zahlreichen Stellungnahmen zu parlamentarischen Anfragen zum Ausdruck gebracht wurde, in Erinnerung zu rufen, dass die Verwaltung der Goldreserven der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) einen Teilaspekt der Verwaltung der Währungsreserven darstellt und damit zu den grundlegenden Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) zählt. Gemäß Art. 130 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie Art. 7 des ESZB/EZB-Statuts hat die Verwaltung der Währungsreserven (einschließlich des Goldes) durch die OeNB autonom, d.h. frei von allfälligen Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, der Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen, zu erfolgen.
Die bisher in den diversen parlamentarischen Anfragen angesprochenen Punkte betreffend die Gold- und sonstige Währungsreservenhaltung und -verwaltung konnten, wie etwa bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nr. 7745/J vom 23. Februar 2011 und Nr. 11951/J vom 14. Juni 2012 ausgeführt, nur in der jeweils gewählten, abstrakt gehaltenen Form beantwortet werden, da es sich hierbei um hochsensible und vertrauliche Daten (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) der OeNB handelt, die sowohl dem Verschwiegenheitsgebot des § 45 NBG unterliegen als auch den diesbezüglichen – national nicht abänderbaren – unionsrechtlichen Verschwiegenheitsregelungen mit unterworfen sind.
Die OeNB hat in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass es auch Ziel ihrer Offenlegungspolitik ist, unerwünschte Signale bzw. Missverständnisse unter den Marktteilnehmern zu verhindern. Zentralbanken versuchen somit ihre Geschäfte möglichst „marktneutral“ abzuwickeln.
Die neben den physischen Beständen bestehenden nicht-physischen Goldbestände entfallen zum Großteil auf Goldleihegeschäfte mit Banken. Goldleihegeschäfte sind ebenso wie andere Goldtransaktionen im internationalen Goldabkommen der Notenbanken geregelt, an dem auch die OeNB teilnimmt. Die Geschäftspartner dieser Goldleihegeschäfte sind internationale Banken bester Bonität, wobei sich die OeNB die Geschäfte zusätzlich mit erstklassigen Wertpapieren absichern lässt. Aufgrund der hohen Sicherheitsstandards hatte die OeNB noch nie einen Kreditverlust aus Goldleihegeschäften. Darüber hinaus bestehen Geschäftsbeziehungen mit der Münze Österreich AG, einer 100%-igen Tochter der OeNB, die die Herstellung von Goldprodukten (z.B. Wiener Philharmoniker Bullionmünzen) unterstützen.
Es ist abschließend nochmals darauf hinzuweisen, dass die OeNB keine Einzelheiten zu Transaktionen mit bestimmten Geschäftspartnern bekannt gibt; sie orientiert sich damit an einer mehrheitlich international üblichen Notenbank-Praxis.
Mit freundlichen Grüßen