1310/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.05.2009
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BKA-353.110/0085-I/4/2009 Wien, am 6. Mai 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. März 2009 unter der Nr. 1220/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Missbrauch der Taxi-Business-Karte durch MitarbeiterInnen der Regierungsbüros gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Ø Hat Ihr Ressort einen Rahmenvertrag zur Beförderung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgeschlossen? Wenn ja, mit wem?
Ø Mit welchem Taxiunternehmen hat Ihr Ressort einen Rahmenvertrag zur Beförderung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zeitraum zwischen 1.1.2007 bis 31.3.2009 abgeschlossen?
Ø Wie lautet die exakte Vereinbarung mit den unter Frage 1 und 2 angesprochenen Unternehmen?
Ø Wurden für die unter Frage 1 und 2 genannten Beauftragungen Ausschreibungen unter Berücksichtigung aller Wiener Taxi- und Beförderungsrichtlinien durchgeführt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Es wurde durch die Bundesbeschaffung GmbH ein Rahmenvertrag mit der CC Taxicenter GmbH (vormals Taxi Cash) abgeschlossen.
Zu den Fragen 5 bis 8:
Ø Wie viele Taxikarten, Businesskarten und dergleichen standen Ihrem Ressort zum Stichtag 1.3.2009 zur Verfügung?
Ø Wie viele Taxikarten, Businesskarten und dergleichen standen Ihrem Ressort im Zeitraum zwischen 1.1.2007 und 1.3.2009 zur Verfügung?
Ø Wer waren die Benutzer dieser Taxikarten, Taxibusinesskarten, Taxischeckhefte udgl. im Zeitraum zwischen 1.1.2007 bis einschließlich 1.3.2009?
Ø Welchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros und eines allfällig eingerichteten Büros einer/eines Staatssekretärin/Staatssekretärs Ihres Ressorts standen Taxikarten, Businesskarten, Taxischeckhefte udgl. im Zeitraum zwischen 1.1. 2007 bis 1.3.2009 zur Verfügung?
Dem Ressort standen bis 31.12.2008 48 Dauerkarten zur Verfügung. Seit 1.1.2009 sind es 42 Dauerkarten. Die Erhebung der Einzelfahrten würde einen zu großen Verwaltungsaufwand verursachen, da die Karten u einem großen Teil nicht Personen, sondern Organisationseinheiten zugewiesen sind. Taxifahrten wurden nur nach dienstlichen Erfordernissen in Anspruch genommen, die Karten stehen grundsätzlich allen Bediensten des Ressorts zur Verfügung.
Zu den Fragen 9 bis 11:
Ø Wie hoch waren die Gesamtkosten Ihres Ressorts in der Zeit zwischen 1.1.2007 bis 31.3.2009 für Taxifahrten Ihrer Bediensteten?
Ø Wie hoch waren die Gesamtkosten Ihres Ressorts in der Zeit zwischen 1.1.2007 und 31.3.2009 für Abrechnungen die aufgrund von ausgegebenen Taxikarten, Taxibusinesskarten, Taxischeckheften udgl. entstanden sind?
Ø Wie hoch waren die Gesamtkosten Ihres Ressorts in der Zeit zwischen 1.1.2007 bis 31.3.2009 für Taxifahrten (inklusive Abrechnungen aus Taxikarten, Taxibusinesskarten, Taxischeckheften udgl.) bezogen auf die einzelnen Nutzer?
a) nach Bediensteten des Ressorts
b) nach den jeweiligen Bediensteten des Ministerbüros?
c) nach den jeweiligen Bediensteten eines allfälligen Staatssekretariates?
Für das BKA selbst sind Kosten in Höhe von € 151.658,77 angefallen, die sich wie folgt aufteilen:
Kabinett HBK Dr. Gusenbauer € 36.090,89
Kabinett HBK Faymann € 2.500,70
Büro BM Bures € 4.975,70
Büro BM Silhavy € 971,70
Büro BM Heinisch-Hosek € 284,60
Büro FSTS Silhavy € 1.411,65
Büro HSTS Dr. Lopatka € 13.790,23
Büro HSTS Mag. Schieder € 1.072,04
Büro HSTS Dr. Ostermayer € 152,00
Sektion I, Protokoll € 18.697,80
Sektion II € 905,30
Sektion III € 6.893,24
Sektion IV € 7.766,80
Sektion V € 9.395,40
Sektion VI € 9.402,10
Sektion VII € 2.081,90
Anwaltschaft für Gleichbehandlung € 1.254,27
Diese Kosten beinhalten auch € 30.562,46, die im Rahmen von regulären Dienstreisen an Taxikosten angefallen sind, wobei es sich in der Regel um Fahrten zum und vom Flughafen handelt.
Weiters fielen im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft Taxikosten für Österreich am Ball in der Höhe von € 34.012,45 an.
Zu den Fragen 12 und 14:
Ø Welche Dienststellen innerhalb Ihres Ressorts kontrollierten allfällige Taxifahrtenabrechnungen auf deren dienstliche Ursache?
Ø Welche dienstrechtlichen Konsequenzen gibt es für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts, die öffentliche Gelder (Taxiabrechnungen etc.) für private Zwecke missbraucht haben?
Die Kontrolle erfolgt durch den jeweiligen Vorgesetzten sowie im Rahmen des quartalsweisen Budgetcontrollings. Allfällige Konsequenzen sind disziplinar-, dienst-, arbeits- bzw. zivilrechtlicher Art.
Zu Frage 13:
Ø Können Sie ausschließen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros und eines allfällig eingerichteten Staatssekretariates dem Ressort gegenüber abgerechnete Taxifahrten für private Zwecke missbraucht haben? Wenn ja, warum?
Die private Nutzung von Taxikarten stellt eine Verletzung der Dienstpflichten dar. Auch werden über die Einzelkarten Aufzeichnungen geführt.