13101/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.02.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                  Wien, am          Jänner 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0298-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13362/J vom 13. Dezember 2012 der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Sowohl bei der Volkszählung als auch bei der jährlichen Bevölkerungsstatistik, welche beide gemäß § 9 Abs. 9 des Finanzausgleichsgesetzes 2008 für die Verteilung u.a. der Ertragsanteile herangezogen werden, gibt es für Hauptwohnsitze von Asylwerbern keine besonderen Regelungen. Somit fließen auch Hauptwohnsitze von Asylwerbern in die Ergebnisse der Volkszählung und der jährlichen Bevölkerungsstatistik ein und wirken somit auch für die Verteilung der Finanzausgleichsmittel.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.