13105/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.02.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
|
BMJ-Pr7000/0310-Pr 1/2012 |
||
|
|
Museumstraße 7 1070 Wien
|
|
Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
|
|||
|
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 13348/J-NR/2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „mögliche bewusste Verfahrensverschleppung in der Causa GZ 502 St 50/10z“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Das Ermittlungsverfahren zur in der Anfrage relevierten Causa ist mittlerweile abgeschlossen, sodass sich ein Eingreifen des Bundesministeriums für Justiz erübrigt. Für die Annahme einer „Verschleppung“ des Verfahrens seitens der Staatsanwaltschaft liegen mir zudem – auch nach dem Inhalt der vorliegenden Anfrage – keinerlei Anhaltspunkte vor.
Nach dem Bericht der Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien können politische Einflussnahmen oder politische Motive für die eingetretene kurze Bearbeitungsverzögerung ausgeschlossen werden. Die Verzögerungen resultieren aus – durch den zuständigen Sachbearbeiter vorrangig zu bearbeitenden – weiteren Ermittlungsverfahren, insbesondere aus einer mehrmonatigen Auslastung auf Grund einer Hauptverhandlung in einem Verfahren von besonderem öffentlichem Interesse.
Wien, . Februar 2013
Dr. Beatrix Karl