13108/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.02.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am      Jänner 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0296-I/4/2012

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13363/J vom 14. Dezember 2012 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Kontrollen

2009

2010

2011

2012

Summe

Burgenland

1

1

2

5

9

Kärnten

3

4

5

7

19

Niederösterreich

16

16

14

17

63

Oberösterreich

14

11

14

9

48

Salzburg

10

5

5

3

23

Steiermark

12

11

10

5

38

Tirol

5

4

4

1

14

Vorarlberg

3

3

2

1

9

Wien

7

5

9

5

26

Summe

71

60

65

53

249

 

Zu 2.:

Die Beschäftigtenzahlen werden seitens der Abgabenbehörde nicht erfasst.


Zu 3.:

Seitens der Abgabenbehörde werden keine Aufzeichnungen über Entsendeverträge geführt. Lediglich zu beanstandende Entsendeverhältnisse werden dokumentiert.

 

Zu 4.:

Aus den Überprüfungen resultierten Strafanträge nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz wegen fehlender arbeitsmarktrechtlicher Bewilligungen sowie nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (inkl. Verständigung der Gebietskrankenkassen) wegen fehlender Anmeldungen zur Sozialversicherung und Kontrollmitteilungen an das Arbeitsmarktservice wegen ungerechtfertigten Bezuges von Transferleistungen aufgrund nichtgemeldeter Tätigkeiten von Leistungsbezieherinnen beziehungsweise Leistungsbeziehern. Eine Aufgliederung bzw. detaillierte Beantwortung hinsichtlich Übertretungstatbeständen, Anzeigenlegung, behördlicher Maßnahmen und Sanktionen kann mangels Statistik nicht erfolgen.

 

Zu 5.:

Illegal beschäftigte Ausländer

2009

2010

2011

2012

Summe

Burgenland

0

0

0

1

1

Kärnten

0

0

1

0

1

Niederösterreich

2

3

0

1

6

Oberösterreich

7

3

0

3

13

Salzburg

266

5

4

0

275

Steiermark

1

0

0

0

1

Tirol

1

1

1

0

3

Vorarlberg

0

1

0

0

1

Wien

0

1

1

1

3

Summe

277

14

7

6

304

Personen ohne Sozialvers.

2009

2010

2011

2012

Summe

Burgenland

0

0

0

2

2

Kärnten

0

0

0

0

0

Niederösterreich

5

7

0

5

17

Oberösterreich

6

5

4

1

16

Salzburg

1

0

0

0

1

Steiermark

2

0

5

1

8

Tirol

1

2

0

2

5

Vorarlberg

1

2

1

1

5

Wien

0

1

1

1

3

Summe

16

17

11

13

57

 

Eine gesonderte Erfassung hinsichtlich Scheinselbständigkeit erfolgte nicht mehr.


Zu 6.:

Die Dauer der Beschäftigungsverhältnisse der Schwarzarbeiterinnen beziehungsweise Schwarzarbeiter schwankte zwischen einem Tag und 12 Monaten.

 

Zu 7.:

Es konnten sowohl einschlägig ausgebildete Fachkräfte, aber auch ungelernte Hilfskräfte angetroffen werden. Die Beurteilung der veterinär- beziehungsweise hygienetechnischen Ausbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fällt allerdings nicht in die Zuständigkeit der Abgabenbehörde.

 

Zu 8.:

Die Entlohnung erfolgte in unterschiedlicher Form und variierte sowohl hinsichtlich der Höhe, als auch der Auszahlungsart und -häufigkeit.

 

Zu 9.:

Die Wochenarbeitszeit betrug in den meisten Fällen 40 Stunden, in einigen Fällen gab es keine fixen Vereinbarungen.

 

Zu 10.:

Hinsichtlich Verstöße gegen die Feiertags- beziehungsweise Sonntagsbeschäftigung liegen keine Aufzeichnungen vor.

 

Zu 11. bis 13.:

Veterinärmedizinische Belange ressortieren nicht in die Kompetenz des Bundesministeriums für Finanzen. Diesbezügliche Aufzeichnungen werden daher vom Bundesministerium für Finanzen nicht geführt. Auch über etwaige Konsequenzen fachzuständiger Behörden liegen keine Informationen vor.

 

Zu 14. bis 18.:

Zu konkreten Betrieben beziehungsweise Kontrolltätigkeiten bei diesen Betrieben können im Hinblick auf bestehende abgabenrechtliche Verschwiegenheitspflichten (§ 48a Bundesabgabenordnung) und die Amtsverschwiegenheit keine Auskünfte erteilt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Fekter eh.