13114/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.02.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0056-II/10/a/2013

Wien, am         . Februar 2013

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Judith Schwentner, Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde, haben am 17. Dezember 2012 unter der Zahl 13370/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Platzverbot am Grazer Freiheitsplatz am 23.11.2012“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2 :

Es waren insgesamt 174 Exekutivbedienstete im Einsatz. In Bezug auf die geleisteten Einsatzstunden belaufen sich die Kosten gemäß den geltenden Richtwerten des Bundes-ministeriums für Finanzen betreffend Durchschnittspersonalaufwendungen/-kosten auf gesamt € 33.984,69.

 

Zu Frage 3:

Es kam zu keinen sicherheitsrelevanten Vorfällen.


Zu Frage 4:

Es haben ca. 250 Personen an der Veranstaltung innerhalb des in der Platzverbotsver-ordnung festgelegten Gefahrenbereiches teilgenommen. Rund 150 Personen versammelten sich außerhalb dieses Bereiches.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Aufgrund vorangegangener Vorfälle bei Veranstaltungen der anfragegegenständlichen politischen Partei, im Verlaufe derer Störaktionen unter Einsatz von Wurfgegenständen erfolgten, sowie der im Zusammenhang mit der gegenständlichen Versammlung erschienenen Internetaufrufen (z. B.: „Mit Pauken und Trompeten gegen die FPÖ“, „Lust auf Widerstand“ etc.) war eine entsprechende Gefährdungslage gemäß § 36 SPG anzunehmen.

 

Zu Frage 8:

Der Veranstalter wurde über die von der zuständigen Sicherheitsbehörde beabsichtigten Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.

 

Zu den Fragen 9 bis 16:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Teilnahme an der Veranstaltung niemandem verwehrt wurde. Die Veranstaltung konnte auch außerhalb des in der Platzverbotsverordnung festgelegten Gefahrenbereiches wahrnehmbar verfolgt werden. Die Handhabung des Betretens des Gefahrenbereiches im Sinne der erlassenen Platzverbotsverordnung erfolgte durch die eingesetzten Polizeikräfte auf Basis der der Platzverbotsverordnung zugrundliegenden Gefahrenannahme. Im Übrigen stellt es kein außergewöhnliches Verhalten dar, dass offensichtlich in Bezug zur Veranstaltungsorganisation stehende Personen andere ihnen bekannte Veranstaltungsteilnehmer grüßen bzw. mit den vor Ort eingesetzten Exekutivkräften kommunizieren.

 

Im Verlauf der Veranstaltung erteilte der von der zuständigen Sicherheitsbehörde eingesetzte Pressesprecher auf Anfrage einer Medienvertreterin („Der Standard“) eine allgemeine Auskunft über die gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Vollzug der Platzverbotsverordnung. Über Hinweis der Medienvertreterin, dass Herrn Landtagsabgeordneten Reimon der Zutritt verweigert worden sei, begab sich der Pressesprecher der Sicherheitsbehörde zum Eingangsbereich, um eine entsprechende Lageerkundung durchzuführen, im Zuge derer dem Herrn Landtagsabgeordneten der Zutritt in den abgesperrten Bereich gewährt wurde.