13116/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.02.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

GZ. BMVIT-13.000/0016-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


Wien, am 14. Februar 2013

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a Brunner, Freundinnen und Freunde haben am 17. Dezember 2012 unter der Nr. 13369/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Aufgabenvermischung, Postenkumulierung und Doppelverdienste im BMVIT gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Eingangs darf darauf hingewiesen werden, dass die in der Anfrage verwendete Begrifflichkeit „Verkehrsunternehmen“ in der Beantwortung insofern weiter interpretiert wird, als auch Verkehrsinfrastrukturbetreiber einbezogen werden.


Zu Frage 1:

  Ø   Wie viele MitarbeiterInnen des BMVIT sitzen in Aufsichtsräten von Verkehrsunternehmen, aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern (Eisenbahn, Luftfahrt, Schifffahrt, Straße usw.)?

 

12 MitarbeiterInnen bekleiden 24 Aufsichtsrats-Funktionen in 14 Unternehmen.

 

Verkehrsträger

AR-Mandate

Eisenbahn

15

Luftfahrt

1

Schifffahrt

2

Straße

6

 

 

Zu Frage 2:

  Ø   Wie viele SektionsleiterInnen und AbteilungsleiterInnen des BMVIT sitzen in Aufsichtsräten von Verkehrsunternehmen, aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern (Eisenbahn, Luftfahrt, Schifffahrt, Straße usw.)?

 

3 SektionsleiterInnen und 4 AbteilungsleiterInnen bekleiden AR-Funktionen:

 

Verkehrsträger

AR-Mandate SL

AR-Mandate AL

Eisenbahn

5

4

Luftfahrt

1

0

Schifffahrt

1

1

Straße

2

2

 

 

Zu Frage 3:

  Ø   In wie vielen Aufsichtsräten sitzt der Generalsekretär des BMVIT, aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern (Eisenbahn, Luftfahrt, Schifffahrt, Straße usw.)?

 

Verkehrsträger

AR-Mandate

Eisenbahn

3

Luftfahrt

0

Schifffahrt

0

Straße

1

 

 

Zu Frage 4:

  Ø   Wie viele Angehörige des Ministerbüros des BMVIT sitzen in Aufsichtsräten von Verkehrsunternehmen, aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern (Eisenbahn, Luftfahrt, Schifffahrt, Straße usw.)?


 

1 Mitarbeiterin des Ministerbüros nimmt zwei AR-Mandate wahr.

 

Verkehrsträger

AR-Mandate

Eisenbahn

1

Luftfahrt

0

Schifffahrt

0

Straße

1

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Frage 5:

  Ø   Wie viele MitarbeiterInnen des BMVIT sitzen gleichzeitig in mehreren Aufsichtsräten von Verkehrsunternehmen, aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern (Eisenbahn, Luftfahrt, Schifffahrt, Straße usw.)?

 

5 MitarbeiterInnen nehmen mehrere AR-Funktionen wahr.

 

Verkehrsträger

AR-Mandate

Eisenbahn

11

Luftfahrt

1

Schifffahrt

2

Straße

3

 

 

Zu Frage 6:

  Ø   Wie viele SektionsleiterInnen und AbteilungsleiterInnen des BMVIT sitzen gleichzeitig in mehreren Aufsichtsräten von Verkehrsunternehmen, aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern (Eisenbahn, Luftfahrt, Schifffahrt, Straße usw.)?

 

2 SektionsleiterInnen und 1 Abteilungsleiter nehmen mehrere AR-Funktionen wahr.

     

Verkehrsträger

AR-Mandate SL

AR-Mandate AL

Eisenbahn

2

3

Luftfahrt

1

0

Schifffahrt

1

1

Straße

2

0

 

 

Zu Frage 7:

  Ø   Wie viele Angehörige des Ministerbüros des BMVIT sitzen gleichzeitig in mehreren Aufsichtsräten von Verkehrsunternehmen, aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern (Eisenbahn, Luftfahrt, Schifffahrt, Straße usw.)?


 

1 Mitarbeiterin des Ministerbüros nimmt 2 AR-Mandate wahr.

 

Verkehrsträger

AR-Mandate

Eisenbahn

1

Luftfahrt

0

Schifffahrt

0

Straße

1

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Frage 8:

  Ø   Nach welchen Auswahlkriterien werden MitarbeiterInnen des BMVIT und Angehörige des Ministerbüros für Aufsichtsräte von Verkehrsunternehmen ausgewählt?

 

Es handelt sich hiebei wie auch sonst üblich um eine Eigentümerentscheidung die insbesondere darauf aufbaut, dass die Personen über die fachliche Eignung verfügen um die Aufgabe wahrzunehmen.

 

Zu den Fragen 9 und 10 sowie 12 bis 16:

  Ø   Die Ereignisse rund um die Genehmigung der S7 lassen eine mangelhafte Sorgfalt des BMVIT bei der Prüfung der Vereinbarkeit von Aufsichtsratstätigkeiten und Aufsichtstätigkeiten erkennen – wie und von wem wurde die Prüfung der Vereinbarkeit bisher konkret durchgeführt?

  Ø   Weil die Ereignisse rund um die Genehmigung der S7 eine mangelhafte Sorgfalt des BMVIT bei der Prüfung der Vereinbarkeit von Aufsichtsratstätigkeiten und Aufsichtstätigkeiten erkennen haben lassen welche Veranlassungen haben Sie getroffen, um derartige Unvereinbarkeiten künftig auszuschließen?

  Ø   Die einzige saubere Lösung für die Zukunft wäre ein rascher Rückzug von MitarbeiterInnen des BMVIT und Angehörigen des Ministerbüros aus den Aufsichtsräten. Haben Sie diese Vorgabe bereits getroffen? Bis wann wird diese saubere Lösung umgesetzt sein?

  Ø   Die in die S7-Affäre verwickelte Spitzenbeamtin ist selbst Juristin – weshalb hat sie vor Unterfertigung des Bescheides nicht selbst überprüft, ob hinsichtlich ihrer Unbefangenheit Zweifel bestehen könnten?

  Ø   Können Sie ausschließen, dass die in die S7-Affäre verwickelte Spitzenbeamtin weitere Bescheide unterfertigt hat, die einen Unvereinbarkeitstatbestand ähnlich wie in der S7-Affäre begründen könnten? Was werden Sie hinsichtlich dieser Bescheide unternehmen?

  Ø   Welcher Schaden wird den österreichischen SteuerzahlerInnen durch die S7-Affäre entstehen, und wenn ja, welche Schritte werden Sie wem gegenüber setzen, damit dieser Schaden gegenüber den österreichischen SteuerzahlerInnen ausgeglichen wird?

  Ø   In der Ministerialbürokratie ist es nicht üblich, dass Genehmigungsbescheide durch SektionsleiterInnen unterfertigt werden. Diese Aufgabe obliegt üblicherweise den LeiterInnen der zuständigen Fachabteilungen. Weshalb wurde gerade dieser Akt von höherer Ebene an sich gezogen?


 

Bereits vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (2011/06/0202-8) vom 12.11.2012 wurde von der betroffenen Sektionsleiterin selbst im Oktober 2012 verfügt, dass zukünftig abweichend von der bisherigen Praxis Verfahrensbescheide durch die zuständige Abteilungsleitung genehmigt werden. Die Sektionsleiterin ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr in die Genehmigungskette einbezogen.

Da das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zu keinen wesentlichen Verzögerungen im gegenständlichen Verfahren führt, ist aus diesem Grund auch keine Kostensteigerung zu erwarten.

 

Zu Frage 11:

  Ø   Nach einem Ondit aus dem BMVIT werden Aufsichtsratsfunktionen regelmäßig auch als „Belohnung für besondere Leistungen“ oder an MitarbeiterInnen vergeben, um „Gehaltseinbußen“ aus früheren Funktionen nach dem Wechsel ins BMVIT „auszugleichen“. Können Sie das ausschließen?

 

Ja.

 

Zu den Fragen 17 bis 22:

  Ø   Ein besonders hervorzuhebendes Negativbeispiel für „aufsichtsratsähnliche“ Nebenfunktionen mit Körberlgeld für MitarbeiterInnen des BMVIT stellt die völlig überholte Funktion der Staatskommissäre dar. Wie viele MitarbeiterInnen des BMVIT nehmen derzeit die Funktion eines Staatskommissärs/einer Staatskommissärin wahr, aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern (Eisenbahn, Luftfahrt, Schifffahrt, Straße usw.)?

  Ø   Wie viele SektionsleiterInnen und AbteilungsleiterInnen des BMVIT nehmen derzeit die Funktion eines Staatskommissärs/einer Staatskommissärin wahr, aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern (Eisenbahn, Luftfahrt, Schifffahrt, Straße usw.)?

  Ø   Wie viele Funktionen als Staatskommissär nimmt der Generalsekretär des BMVIT wahr, aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern (Eisenbahn, Luftfahrt, Schifffahrt, Straße usw.)?

  Ø   Wie viele Angehörige des Ministerbüros des BMVIT nehmen derzeit die Funktion eines Staatskommissär/Staatskommissärin wahr, aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern (Eisenbahn, Luftfahrt, Schifffahrt, Straße usw.)?

  Ø   Wie viele MitarbeiterInnen des BMVIT nehmen derzeit mehrere Funktionen als Staatskommissär/Staatskommissärin wahr, aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern (Eisenbahn, Luftfahrt, Schifffahrt, Straße usw.)?

  Ø   Wie viele Angehörige des Ministerbüros des BMVIT nehmen derzeit mehrere Funktionen als Staatskommissär/Staatskommissärin wahr, aufgeschlüsselt nach Verkehrsträgern (Eisenbahn, Luftfahrt, Schifffahrt, Straße usw.)?

 

Seit August 2012 wird vom bmvit kein(e) Staatskommissär(in) bestellt. Im August 2012 wurden sämtliche Staatskommissäre von ihren Funktionen entbunden.