1312/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.05.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BKA-353.110/0087-I/4/2009 Wien, am 6. Mai 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grozs, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. März 2009 unter der Nr. 1248/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend feudale Büroeinrichtung der Regierungsmitglieder und deren Kosten gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Wie hoch beliefen sich die Gesamtkosten für allfällige bauliche Maßnahmen, Umbauarbeiten etc. in Ihrem Ressort zwischen 1.1.2007 bis einschließlich 1.3.2009, welche konkreten Bauarbeiten betrafen diese Maßnahmen und warum wurden diese notwendig?
Ø Welches Unternehmen führte diese Bauarbeiten im unter Frage 1 genannten Zeitraum jeweilig durch?
Im Zeitraum von 1.1.2007 bis einschließlich 1.3.2009 sind in meinem Ressort lediglich laufende Instandsetzungsarbeiten durchgeführt worden. Größere Bauvorhaben im historischen Baubestand wie z.B. die Errichtung eines Servicezentrums für Bürgerinnen und Bürger wurden von der Burghauptmannschaft Österreich durchgeführt.
Im Zuge des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (BGStG) wurden kleinere Maßnahmen wie z.B. Schaffung von barrierefreien Zugängen gesetzt, welche ebenfalls im Wege der Amtshilfe durch die Burghauptmannschaft Österreich durchgeführt wurden.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ø Wie hoch beliefen sich die Gesamtkosten für allfällige Einkäufe von Büromöbel in Ihrem Ressort zwischen 1.1.2007 bis einschließlich 1.3.2009?
Ø Welche Büromöbel wurden in Ihrem Ressort zwischen 1.1.2007 bis einschließlich 1.3.2009 angekauft und durch welche Person finden diese eine Verwendung?
Im Bereich des Bundeskanzleramts wurden im Zeitraum vom 1. Jänner 2007 bis 1. März 2009 für die dienstliche Tätigkeit notwendige Möbel in Höhe von € 375.795,14 angeschafft. Dies umfasst das gesamte Bundeskanzleramt.
Zu Frage 5:
Ø Wurde Ihr Ministerbüro, das einer/eines allfälligen Staatssekretärs/in zwischen 1.1.2007 bis einschließlich 1.3.2009 baulich verändert?
a) Wenn ja, welche baulichen Veränderungen wurden getroffen?
b) Welche konkreten Maßnahmen betrafen die Bauarbeiten?
Es wurden keine baulichen Veränderungen im Zeitraum vom 1. Jänner 2007 bis einschließlich 1. März 2009 in den betreffenden Büros vorgenommen. Ich verweise auch auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 826/J (XXIII. GP.).
Zu Frage 6:
Ø Wurden durch Ihr Ressort in der Zeit zwischen 1.1.2007 bis einschließlich 1.3.2009 Einrichtungsgegenstände, Büromöbel, Mobiliar, Büroinfrastruktur (Fernseher udgl.) etc. für die Verwendung im Ministerbüro bzw. eines allfällig eingerichteten Staatssekretariates angeschafft?
a) Welche Kosten entstanden dadurch aufgegliedert nach Ministerbüro und Staatssekretariat dem Ressort?
b) Wurde über die Anschaffungen jeweils eine Ausschreibung durchgeführt?
c) Welche Begründung gab es für die Neuanschaffungen?
d) Um welche konkreten Marken und Hersteller handelt es sich bei den Neuanschaffungen?
e) Was passierte mit dem alten Mobiliar?
Es sind im angefragten Zeitraum aufgrund des notwendigen Ersatzes von Büromöbeln bzw. aufgrund der Neueinrichtung durch Neubesiedlung von Räumen Kosten in folgender Höhe entstanden:
|
Kabinett des HBK Dr. Gusenbauer |
€ 66.791,80 |
|
Ministerbüro Frau BM Bures |
€ 13.941,33 |
|
Büro FSTS Silhavy |
€ 11.543,09 |
|
Büro HSTS Dr. Lopatka |
€ 8.079.45 |
|
Büro HSTS Schieder |
€ 629,37 |
Die Ausschreibung erfolgt über Rahmenverträge der Bundesbeschaffung GmbH. Der Austausch von PCs, TFTs und Druckern wurde vorgenommen, wenn die technische Leistungsfähigkeit der Geräte nicht mehr im ausreichenden Maß gegeben war.
Die ausgetauschten PCs wurden beispielsweise im Schulungsbereich des Schlosses Laudon eingesetzt oder im Rahmen des Sachgüteraustausches vor allem an Schulen abgegeben. Altes Mobiliar wurde ebenfalls im Sachgüteraustausch an andere Bundesdienststellen übergeben oder im Fall der Unrauchbarkeit ausgeschieden.