13121/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.02.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 
NIKOLAUS BERLAKOVICH

 

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0233-I/3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                            

 

            Wien, am 14. Februar 2013

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 18. Dezember 2012, Nr. 13382/J, betreffend

                        Erklärungsbedarf des Bundesministers Berlakovich wegen

                        „verschwundener“ Photovoltaikfördermittel aus dem Klimafonds

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen vom 18. Dezember 2012, Nr. 13382/J, teile ich Folgendes mit:


Grundsätzlich ist Folgendes festzuhalten:

 

In der Zeit vor 2008 gab es keine flächendeckende, bundesweite Investitionsförderung für PV-Anlagen, sondern nur diskontinuierliche, nicht flächendeckende und in Bezug auf die Förderrichtlinien nicht aufeinander abgestimmte Landesförderungen. Mittlerweile hat sich dies wesentlich geändert. Mit dem Klima- und Energiefonds (KLIEN) ist es seit 2008 gelungen, mit PV-Aktionen den Anteil an PV-Anlagen < 5 KWp in Österreich sukzessive deutlich zu erhöhen. Jene wenigen Länder, die PV-Anlagen fördern, wickeln die Förderung auch über die Abwicklungsstelle des KLIEN, der Kommunalkredit Public Consulting (KPC), ab.

 

Bei der alljährlichen Neuausrichtung der PV-Förderaktion des KLIEN wurde auf die sich rasch reduzierenden Anschaffungskosten Bedacht genommen. So konnten die Fördersätze für Aufdachanlagen im Rahmen der PV-Aktion aufgrund der ständig fallenden Anlagenpreise wie folgt gesenkt werden:

 

PV 08                          2.800 €/KWp

PV 09                          2.500 €/KWp

PV 10                          1.300 €/KWp

PV 11                          1.100 €/KWp

PV 12                             800 €/KWp

 

Zudem wurde das Fördersystem aufgrund der Erfahrungen der einzelnen Förderabwicklungen ständig verbessert und weiterentwickelt.

 

Trotz der großen Anzahl von Interessenten hat sich allerdings gezeigt, dass Tausende (bisher waren es über 7250 Fälle) die ihnen vom KLIEN zugesicherte Förderung nicht in Anspruch genommen haben, sondern ihre Anlagen nicht errichtet und ihre Förderverträge (im Nachhinein) storniert haben. Die Stornorate liegt über 30%. Dies erklärt auch die Unterschiede zwischen Budgetvolumen laut Jahresprogramm, Summe der zugesagten Mittel und der ausbezahlten Mittel.

 

Wie den auf der Homepage des KLIEN publizierten Jahresprogrammen 2008 bis 2011 zu entnehmen ist, waren im Detail folgende Summen budgetiert:

 

PV 08

08.000.000

PV 09

18.000.000

PV 10

35.000.000

PV 11

35.000.000

Ziel des KLIEN war es, während der Laufzeit der jeweiligen Förderaktion – unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen – die vorhandenen Budgetmittel den Antragstellern zur Verfügung zu stellen. Daher wurden auch bei Bekanntwerden von Rücktritten von positiven Förderungszusagen die freiwerdenden Mittel dem nächstgereihten Antragsteller zur Verfügung gestellt.

 

Stornierungen erfolgten aber nicht nur während der bis zu max. 10 Wochen dauernden Vertragsannahmefrist der Förderwerber, sondern viele Förderwerber haben den Vertrag angenommen und dann trotzdem nicht gebaut. Dadurch waren die betreffenden Mittel über einen längeren Zeitraum (bis zu 20 Monate) gebunden und nicht frei für eine neuerliche Zusage. Beispielsweise war die Frist für die Vorlage der Endabrechnung zu den Projekten der PV-Aktion 2011 (Einreichung April 2011) mit Ende 2012 anberaumt, sodass die KPC derzeit noch Abrechnungen zur PV-Aktion  2011 prüft.

 

Fördergelder des KLIEN, welche den Förderwerbern zugesagt, von diesen jedoch nicht ausgenutzt und in Anspruch genommen werden, fließen wieder in das Budget des KLIEN zurück. Dies geschieht auch bei anderen Förderprogrammen so. Diese Rückflüsse werden gesammelt und Förderprogrammen zugewiesen, die noch Bedarf an Mittel haben. Eine Verpflichtung, übriggebliebene Gelder aus der Photovoltaikförderung wieder der Photovoltaik zur Verfügung zu stellen, existiert wie bei den anderen Programmen des KLIEN nicht.

 

Trotzdem wurden beispielsweise im Jahr 2011 zusätzlich zu den im Jahresprogramm des KLIEN vorgesehenen Budgetmittel von 35 Mio. weitere 10 Mio. aus freigewordenen Mitteln der Vorjahre für die PV-Aktion zur Verfügung gestellt und die Aktion auf 45 Mio. € aufgestockt.

 

Nachreihungen für Stornierungen zu bestimmten Jahresaktionen (z.B. PV 2009) konnten vom KLIEN nur solange durchgeführt werden, wie das aufgrund der ständig fallenden Anlagenpreise unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vertretbar war. Insbesondere war es dann nicht mehr vertretbar, wenn bereits eine neue Aktion mit niedrigeren Fördersätzen gestartet worden war.

 

Um die ausbezahlten Mittel trotz der hohen Stornoquote so weit wie möglich an den Budgetrahmen heranzuführen, wurde vom KLIEN in Summe jährlich eine beträchtlich höhere Anzahl von Förderzusagen durch Nachreihungen getätigt. Der jährlich zur Verfügung stehende Budget- bzw. Zusagerahmen durfte aber dabei nicht überschritten werden.


Zu den Fragen im Detail:

 

Zu Frage 1a:

 

Die ausbezahlten Fördermittel im Rahmen der Förderaktion 2008 (nicht im Kalenderjahr 2008) betrugen 7.989.939,- €.

 

Zu Frage 1b:

 

In der Präsentation vom 1. März 2012 war nicht die Rede von ausbezahlten, sondern von zugesagten Fördermitteln (bezüglich der Differenz zu 7.989.939,- € siehe Begründung oben: Vertragsrücktritte, niedrigerer Endabrechnung).

 

Zu den Fragen 1c, 2c, 3c und 4c:

 

Rückflüsse werden, je nach Priorität, jenen Programmen des KLIEN zugewiesen, die einen entsprechenden Bedarf aufweisen, auch der PV-Aktion.

 

Zu den Fragen 1d, 2d, 3d und 4d:

 

Es gibt keine Zweckbindung von freiwerdenden Fördermitteln zu Programmen im KLIEN (siehe oben).

 

Zu Frage 2a:

 

Die ausbezahlten Fördermittel im Rahmen der Förderaktion 2009 (nicht im Kalenderjahr 2009) betrugen 15.060.404,- €.

 

Zu Frage 2b:

 

In der entsprechenden Presseaussendung war nicht die Rede von ausbezahlten, sondern von zugesagten Fördermitteln (bezüglich der Differenz zu 15.060.404,- € siehe Begründung oben: Vertragsrücktritte, niedrigerer Endabrechnung).

 

Zu Frage 3a:

 

Die ausbezahlten Fördermittel im Rahmen der Förderaktion 2010 (nicht im Kalenderjahr 2010) betrugen 21.897.150,- €.


Zu Frage 3b:

 

Bezüglich der Differenz zu den 35 Mio. € des Förderleitfadens siehe Begründung oben: Vertragsrücktritte, niedrigerer Endabrechnung.

 

Zu Frage 4a:

 

Die ausbezahlten Fördermittel im Rahmen der Förderaktion 2011 (nicht im Kalenderjahr 2011) betragen derzeit über 31 Mio. €. Die endgültige Zahl steht noch nicht fest, da noch nicht alle Projekte abgerechnet sind.

 

Zu Frage 4b:

 

In der Presseaussendung vom 8. Juli 2011 war nicht die Rede von ausbezahlten, sondern von zugesagten Fördermitteln (bezüglich der Differenz zur am 8. Juli 2011 genannten Summe siehe Begründung oben: Vertragsrücktritte, niedrigerer Endabrechnung).

 

 

 

Der Bundesminister: