13129/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.02.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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GZ: BMI-LR2220/0033-III/5/a/2013
Wien, am . Februar 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 18. Dezember 2012 unter der Zahl 13393/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Untersuchungen zur Altersdiagnose 2012“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Jahr 2012 wurden vom Bundesasylamt insgesamt 698 Altersdiagnosen in Auftrag gegeben. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 2 bis 3:
Im Jahr 2012 langte in 556 Fällen ein Gesamtgutachten beim Bundesasylamt ein.
Zu Frage 4:
Im Jahr 2012 konnte in 336 (60%) von 556 Fällen die behauptete Minderjährigkeit durch das Altersdiagnosegutachten widerlegt und die Volljährigkeit festgestellt werden.
Zu Frage 5:
Im Jahr 2012 ergab das Altersdiagnosegutachten in 220 von 556 Fällen ein Ergebnis, welches die angegebene Minderjährigkeit des Antragstellers bestätigte bzw. unter Einbe-rechnung der Schwankungsbreite die Minderjährigkeit nicht vollends ausschließen konnte. In jenen Fällen war gemäß der Zweifelsregelung von der Richtigkeit der Angaben des Antragstellers auszugehen.