13131/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.02.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

              

GZ: BMI-LR2220/0031-III/5/a/2013

Wien, am          . Februar 2013

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 18. Dezember 2012 unter der Zahl 13395/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Asylwesen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

In den ersten drei Quartalen 2012 betrugen die durchschnittlichen Grundversorgungskosten pro Tag und Person € 19,06. Das 4. Quartal 2012 ist noch nicht abgerechnet.

 

Zu Frage 2:

Für das Jahr 2012 betragen die Kosten für Asylverfahren im Bundesasylamt durchschnittlich €  1.386,84 pro Entscheidung.


Zu Frage 3:

Mit Stichtag 31. Dezember 2012 befanden sich 3.018 Personen mit negativ abge-schlossenen Asylverfahren in Grundversorgung. Darunter fallen insbesondere Personen, die nicht abschiebbar sind.

 

Zu Frage 4:

Im Jahr 2012 betrug die Anerkennungsquote 22,2 %.

 

Zu Frage 5:

Im Jahr 2012 haben insgesamt 2.053 Personen, die im Laufe ihres Aufenthaltes einen Asylantrag eingebracht haben, nachweislich freiwillig das Bundesgebiet verlassen.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Eine zwangsweise Außerlandesbringung eines Asylwerbers ist grundsätzlich nicht möglich. Es kann jedoch bekannt gegeben werden, dass im Jahr 2012 461 Personen nach einem rechtskräftig negativ abgeschlossenen Asylverfahren abgeschoben worden sind, davon 404 Personen auf dem Luftweg.

 

Zu Frage 8:

Die Verhängung von Aufenthaltsverboten gegen Asylwerber ist nicht zulässig. Es wurden jedoch im Jahr 2012 bei 215 Asylwerbern Rückkehrverbote erlassen.

 

Zu Frage 9:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.