13138/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.02.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0006-III/5/a/2013
Wien, am . Februar 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. Dezember 2012 unter der Zahl 13402/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Grundversorgungsmissbrauch 2012“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
88.
Zu Frage 2:
Im Jahr 2012 wurden insgesamt 4.209 Quartiere kontrolliert, davon 5 in Kärnten, 42 in Oberösterreich, 205 in Salzburg, 303 in der Steiermark, 43 in Tirol, 7 in Vorarlberg und 3.604 in Wien.
Zu Frage 3:
Im Jahr 2012 wurden insgesamt 6.955 Personen kontrolliert, davon 72 in Kärnten, 469 in Oberösterreich, 486 in Salzburg, 1.790 in der Steiermark, 73 in Tirol, 43 in Vorarlberg und 4.022 in Wien.
Zu Frage 4:
Im Jahr 2012 wurden insgesamt 30 überprüfte Personen festgenommen, davon 3 in Oberösterreich, 3 in der Steiermark, 1 in Tirol, 4 in Vorarlberg und 19 in Wien.
Zu Frage 5:
Es wurden insgesamt 7 Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch erstattet, davon 1 in der Steiermark, 2 in Tirol, 1 in Vorarlberg und 3 in Wien.
Zu Frage 6:
Es wurden insgesamt 175 Anzeigen nach dem Meldegesetz erstattet, davon 3 in Oberösterreich, 8 in Salzburg, 6 in der Steiermark, 2 in Tirol und 156 in Wien.
Zu Frage 7:
Es wurden insgesamt 3 Anzeigen nach dem Suchmittelgesetz erstattet, davon 2 in der Steiermark und 1 in Tirol.
Zu Frage 8:
Es wurden insgesamt 124 Verfahrens- und Aufenthaltsberechtigungskarten abgenommen, davon 5 in Oberösterreich, 5 in Salzburg, 25 in der Steiermark, 6 in Vorarlberg und 83 in Wien.
Zu Frage 9:
Es wurden insgesamt 2.165 Mitteilungen an die Bundesländer betreffend nicht vorhandener Hilfsbedürftigkeit erstattet, davon 8 an Kärnten, 81 an Oberösterreich, 122 an Salzburg, 188 an die Steiermark, 39 an Tirol, 24 an Vorarlberg und 1.703 an Wien.
Zu Frage 10:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.