13142/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.02.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2200/0003-II/2/b/2013

Wien, am         . Februar 2013

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Dr. Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 18. Dezember 2012 unter der Zahl 13406/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Demonstrationen im Jahr 2012“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

8.061.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Im Jahr 2012 wurden nach Mitteilung der Landespolizeidirektionen insgesamt 104 Anzeigen im Zusammenhang mit ordnungsgemäß angezeigten Demonstrationen erstattet.


Anzeigen bzw. Berichte an die Staatsanwaltschaften wurden nach

dem Abfallwirtschaftsgesetz,

Artikel III, Absatz 1 Ziffer 4 des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsstrafgesetzen 2008,

§ 1 Oberösterreichisches Polizeistrafgesetz,

§ 40 Pyrotechnikgesetz,

§ 27 Salzburger Sicherheitsgesetz,

den §§ 81 und 82 Sicherheitspolizeigesetz,

den §§ 15, 83, 84, 85, 125, 126, 142, 169, 173, 269, 270, 281 und 284 Strafgesetzbuch,

den §§ 76 und 81 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung,

§ 82 Sicherheitsüberprüfungsgesetz,

dem Tiroler Landespolizeigesetz,

§ 3 Verbotsgesetz,

den §§ 2, 6, 9 und 19 Versammlungsgesetz sowie

nach § 8 Abs. 4 Wappengesetz

erstattet.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Nachstehende 79 Demonstrationen waren nicht angezeigt:

           Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus, unbekannter Veranstalter


·         2 x Menschenrechte, Veranstalter unbekannt

·         1 x Thema unbekannt, Veranstalter unbekannt



 

Zu den Fragen 6 und 7:

Im Jahr 2012 wurden im Zusammenhang mit nicht angezeigten Demonstrationen insgesamt 443 Anzeigen und Berichte nach

den §§ 81, 84, 105, 109, 125, 126, 269, 270, 284 und 285 Strafgesetzbuch,

den §§ 78 und 82 Straßenverkehrsordnung,

den §§ 2, 4, 7, 14 und 19 Versammlungsgesetz sowie

nach § 1 Wiener Landes-Sicherheitsgesetz

an die Staatsanwaltschaften erstattet.

 

Zu Frage 8:

24.