1315/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.05.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 7. Mai 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0104-IK/1a/2009
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
In den vergangenen Jahren haben sich vereinzelt junge Mädchen mit Migrationshintergrund an die Jugendwohlfahrt um Unterstützung gewandt, weil sie nicht gegen ihren Willen zwangsverheiratet werden wollten.
Antwort zu den Punkten 3, 4 und 7 der Anfrage:
Von Zwangsheirat betroffene und bedrohte junge Mädchen können auf ihren Wunsch in Einrichtungen der Jugendwohlfahrt aufgenommen werden, wo sie neben einer Wohnmöglichkeit umfassende Beratung und psychologische Betreuung erhalten.
Die "Muslimische Jugend Österreich - MJÖ" erhält Basis- und Projektförderungsmittel gemäß dem Bundes-Jugendförderungsgesetz 2000. Die MJÖ verwendet die Jugendförderungsmittel für die Aus- und Weiterbildung, Beratung, Unterstützung und für die Integration (auch mit gezielten Projekten) der muslimischen Jugendlichen in Österreich.
Gemäß Art. 12 B-VG obliegt jedoch dem Bund in Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt lediglich die Grundsatzgesetzgebung. Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung sind den Ländern vorbehalten.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Mit dem Kultusamt des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur besteht ein laufender Kontakt betreffend die islamischen Religionsbücher. Die derzeit laufende Überprüfung der Unterrichtsmittel durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist abzuwarten.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Es wird auf die Zuständigkeit der Frau Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst verwiesen.