13159/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.02.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0301-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13385/J vom 18. Dezember 2012 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 10.:
Die bisher in den diversen parlamentarischen Anfragen angesprochenen Punkte betreffend die Gold- und sonstige Währungsreservenhaltung und -verwaltung können, wie bereits in der Beantwortung ebendieser Anfragen ausgeführt, nur in der jeweils gewählten, abstrakt gehaltenen Form beantwortet werden, da es sich hierbei um hochsensible und vertrauliche Daten (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) handelt, die sowohl dem Verschwiegenheitsgebot des § 45 NBG unterliegen als auch den diesbezüglichen – national nicht abänderbaren – unionsrechtlichen Verschwiegenheitsregelungen mit unterworfen sind.
Die OeNB hat in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass es auch Ziel ihrer Offenlegungspolitik ist, unerwünschte Signale bzw. Missverständnisse unter den Markt-teilnehmern zu verhindern. Zentralbanken versuchen somit ihre Geschäfte möglichst „marktneutral“ abzuwickeln.
Die Goldbestände werden von Zentralbanken nach den Grundsätzen der Sicherheit und der Liquidität verwaltet, welche auch in den Guidelines des Internationalen Währungsfonds (IWF) angeführt sind. Die Währungsreserven werden daher so gehalten bzw. investiert, dass mit hoher Sicherheit der Wert der Reserven erhalten bleibt und gleichzeitig die Reserven für allfällige währungspolitische Maßnahmen rasch zur Verfügung stehen. Die wesentlichen Geschäftsarten, die Zentralbanken üblicherweise im Zusammenhang mit dem Management der Goldreserven durchführen, sind jene, die auch vom „Central Bank Gold Agreement“ erfasst sind.
Neben den physischen Beständen bestehen auch nicht-physische Goldbestände, die zum Großteil auf Goldleihegeschäfte mit Banken entfallen. Der Anteil des von der OeNB an andere Institutionen verliehenen Goldes beträgt derzeit rund 16%.
Goldleihegeschäfte sind ebenso wie andere Goldtransaktionen im internationalen Goldabkommen der Notenbanken geregelt, an dem auch die OeNB teilnimmt. Die Geschäftspartner dieser Goldleihegeschäfte sind internationale Banken bester Bonität, wobei sich die OeNB die Geschäfte zusätzlich mit erstklassigen Wertpapieren absichern lässt. Weitergehende Details dazu, insbesondere betreffend Einzelgeschäftsbeziehungen, können jedoch nicht offen gelegt werden. Aufgrund der hohen Sicherheitsstandards hatte die OeNB jedoch noch nie einen Kreditverlust aus Goldleihegeschäften. Darüber hinaus bestehen Geschäftsbeziehungen mit der Münze Österreich AG, einer 100%-igen Tochter der OeNB, welche die Herstellung von Goldprodukten (z.B. Wiener Philharmoniker Bullionmünzen) unterstützen.
Es ist des Weiteren darauf hinzuweisen, dass die OeNB keine Einzelheiten zu Transaktionen mit bestimmten Geschäftspartnern bekannt gibt; sie orientiert sich damit an einer international üblichen Notenbank-Praxis.
Mit freundlichen Grüßen