13169/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.02.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

Beschreibung: BM

 

 

                                                               BMWF-10.000/0478-III/4a/2012

 

 

 

 

                                                          

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 19. Februar 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13477/J-NR/2012 betreffend Förderungen für NGOs und Vereine 2012, die die Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen am 20. Dezember 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Bezüglich Förderungen, die im Zeitraum 1. Jänner 2012 bis 15. Juni 2012 vergeben wurden, verweise ich auf meine Beantwortung der Anfrage Nr. 12040/J-NR/2012. Die im Zeitraum 16. Juni 2012 bis 31. Dezember 2012 finanziell unterstützten Vereine und Non Governmental Organizations finden Sie in nachstehender Tabelle.

Euro

Österreichische Friedrich und Lillian Kiesler-Privatstiftung

60.000,00

Zentrum für soziale Innovation – ZSI

15.000,00

Österreichische Gesellschaft für Kinderphilosophie

7.200,00

American-Austrian Foundation

500.000,00

math.space Verein für Mathematik als kulturelle Errungenschaft

15.000,00

Haus der Mathematik

2.300,00

Wiener Institut für sozialwiss. Dokumentation und Methodik – WISDOM

100.000,00

Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI)

100.000,00

Wolfgang Pauli Institut – WPI

210.000,00

Salzburg Global Seminar, Schloss Leopoldskron

25.000,00

 


Zu Frage 2:

Der Zweck, für den um Förderung angesucht wird, muss in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung fallen. Die Kosten von Projekten, die
gefördert werden sollen, haben angemessen und nachvollziehbar zu sein. Zudem müssen
neben der budgetären Bedeckung der beantragten Förderung im Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung die Voraussetzungen der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. II Nr. 51/2004, in der Fassung BGBl. II Nr. 317/2009 (ARR 2004) vorliegen.

 

Der Bundesminister

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.