13170/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.02.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0317-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 13423/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dieter Brosz, MSc, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Vorhabensbericht Staatsanwaltschaft Korneuburg in der Causa Multiversum Schwechat Nationalratsabgeordneter Fazekas“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 3:

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einen Vorhabensbericht über die beabsichtigte Vorgehensweise in der genannten Strafsache an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet (§ 8 Abs. 1 StAG). Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat diesen Bericht der Staatsanwaltschaft Korneuburg wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zu klärenden Rechtsfrage mit einer eigenen Stellungnahme dem Bundesministerium für Justiz zur Entscheidung vorgelegt. Ich ersuche um Verständnis, dass mir eine weitergehende Offenlegung des justizinternen Entscheidungsfindungsprozesses im derzeitigen Verfahrensstadium nicht möglich ist.

 

Zu 4 bis 10:

Zu einer bislang nicht geklärten Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung lagen unterschiedliche Vorhaben der staatsanwaltschaftlichen Behörden vor, welche auf Grund der Tatsache, dass es dazu – soweit ersichtlich – noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung gibt, einer besonders eingehenden Prüfung bedurften. Diese nahm einige Zeit in Anspruch, war jedoch erforderlich, weil von der Lösung dieser grundsätzlichen Rechtsfrage das weitere Vorgehen im Ermittlungsverfahren abhing. Im Hinblick darauf, dass es sich um ein anhängiges Verfahren handelt, das gemäß § 12 StPO nicht öffentlich ist, ersuche ich um Verständnis, dass ich keine weiteren Details aus diesem Verfahren, wie etwa zu den angezeigten Personen oder dem Wortlaut einer Anzeige, bekanntgeben kann.

 

Wien,        . Februar 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl