13172/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.02.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0319-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 13427/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gabriele Binder-Maier, Genossinnen und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ausbau der Familiengerichtshilfe“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Anfang Dezember 2012 wurde von den derzeit bestehenden Familiengerichtshilfen die nachfolgende Anzahl von Aufträgen behandelt:

Bezirksgericht (BG) Innere Stadt Wien:        205 Aufträge an die Familiengerichtshilfe

BG Amstetten:                   79 Aufträge an die Familiengerichtshilfe

BG Leoben:                       90 Aufträge an die Familiengerichtshilfe, 51 Jugenderhebungen

BG Innsbruck:                    142 Aufträge an die Familiengerichtshilfe, 5 Jugenderhebungen


Zu 2:

Geeignet für die Aufgabe einer Familiengerichtshelferin bzw. eines Familiengerichtshelfers sind nur Personen, die die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Als Familiengerichtshelferin bzw. -helfer kommen daher nur Personen in Betracht, die unbescholten sind sowie über eine Ausbildung in einer Akademie oder Fachhochschule für Sozialarbeit, über ein abgeschlossenes Studium der Pädagogik/Heilpädagogik oder Psychologie und (wünschenswert) über eine abgeschlossene Ausbildung zum Psychotherapeuten, klinischen Psychologen, Gesundheitspsychologen oder psychoanalytisch-pädagogischen Erziehungsberater oder eine andere hochwertige Ausbildung (sogenannte Quellenberufe) verfügen.

Darüber hinaus müssen sie eine einschlägige Berufserfahrung in einem psychosozialen Beruf aufweisen. Im Besonderen müssen sie eine mehrjährige berufliche Erfahrung im Umgang mit Minderjährigen unterschiedlicher Altersstufen und mit Trennungs- und Scheidungskonflikten mitbringen und mit dem Forschungsstand über die Belastung von Kindern durch Trennung bzw. Scheidung (Trennungsdynamik) bzw. Paarkonflikten vertraut sein (sogenannte Grundqualifikationen). Sie müssen ein hohes Maß an Flexibilität mitbringen, zumal bisweilen auch mit einem Einsatz am Abend oder während des Wochenendes zu rechnen ist.

Erfahrungen mit Pflegschaftsgerichten, etwa im Rahmen einer Tätigkeit bei einem Jugendwohlfahrtsträger, als Kinderbeistand oder als gerichtlicher Sachverständiger sind erwünscht.

Die Stellen wurden in Printmedien inseriert, deren Auswahl je nach Region erfolgte: so etwa in der Kleinen Zeitung für die Steiermark, der Tiroler Tageszeitung, den Niederösterreichischen Nachrichten, dem Standard und dem Kurier, inkl. jeweiliger Onlineschaltung und Veröffentlichung auf der Website der Justizbetreuungsagentur.

Zusätzlich wurden die Stellenprofile auch auf diversen Plattformen, beispielsweise dem Berufsverband der SozialarbeiterInnen, Verband Psychotherapeuten, veröffentlicht.

Im Rekrutierungsverfahren für das Pilotprojekt gab es im Dezember 2011 insgesamt 232 Bewerbungen (Wien: 116, Amstetten: 30, Innsbruck: 60 und Leoben: 26).

Zu 3:

Für das Jahr 2013 ist in einem ersten Ausbauschritt (frühestens mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2013) die Errichtung von weiteren Standorten der Familiengerichtshilfe an folgenden Orten geplant:

·         alle Bezirksgerichte (BG) in Wien


·         BG Linz (inkl. BG Urfahr, einschließlich des ehemaligen BG Leonfelden, BG Rohrbach, BG Perg einschließlich des ehemaligen BG Pregarten und des ehemaligen BG Mauthausen, BG Freistat einschließlich des ehemaligen BG Pregarten)

·         BG Salzburg (inkl. BG Thalgau, BG Hallein, BG Neumarkt, BG Oberdorf)

·         BG Graz-Ost und Graz-West (inkl. BG Voitsberg, BG Frohnleiten, BG Leibnitz, BG Deutschlandsberg, BG Stainz)

·         BG Leoben (inkl. BG Bruck an der Mur, BG Judenburg, BG Knittelfeld, BG Murau, BG Mürzzuschlag)

·         BG St. Pölten (inkl. BG Tulln, BG Lilienfeld, BG Neulengbach)

·         BG Klagenfurt (inkl. BG Völkermarkt, BG Feldkirchen, BG Eisenkappel, BG Ferlach, BG Bleiburg, BG Wolfsberg, BG St. Veit an der Glan)

·         BG Eisenstadt (inkl. BG Neusiedl am See, BG Mattersburg)

·         BG Feldkirch (inkl. BG Dornbirn, BG Bludenz, BG Montafon, BG Bezau, BG Bregenz)

Die Familiengerichtshilfe am BG Innere Stadt Wien wurde um drei weitere Vollzeitkapazitäten aufgestockt. Die Ausschreibung erfolgte bereits im Dezember 2012, es haben sich 40 Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter sowie 50 Psychologinnen bzw. Psychologen beworben. Das Bewerbungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Zu 4:

Die Kosten des Pilotprojekts sind derzeit noch nicht bezifferbar, weil der Jahresabschluss der Justizbetreuungs­agentur für das Jahr 2012 noch nicht vorliegt.

Zu 5:

Das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie wurde mit der Evaluierung des Modellversuches Familiengerichtshilfe beauftragt. Ein Zwischenbericht wurde dem Bundesministerium für Justiz bereits Ende 2012 vorgelegt, der Endbericht soll bis 31. März 2014 vorliegen.

Zu 6:

Für das Pilotprojekt, das sich über die Jahre 2012 und 2013 erstrecken sollte, waren inklusive Begleitforschung insgesamt 1,2 Mio. Euro budgetiert. Darüber hinaus sind im Bundesvoranschlag (BVA) 2013 keine weiteren Mittel für die Familiengerichtshilfe veranschlagt, weil zum Zeitpunkt der Budget­erstellung die dafür erforderlichen Festlegungen noch nicht gegeben waren.

 


Nach Schätzung der Budgetabteilung wird eine Vollzeitkapazität Familiengerichtshilfe durch­schnittlich rund 75.000 Euro pro Jahr kosten, wobei im Jahr 2013 überproportional hohe Ausgaben für die räumliche und sachliche Ausstattung und die Rekrutierung und Ausbildung der erforderlichen Fachkräfte anfallen werden.

 

Wien,      . Februar 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl