13198/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.02.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/270-PMVD/2012 19. Februar 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Dezember 2012 unter der Nr. 13472/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Förderungen für NGOs und Vereine 2012" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Mein Ressort hat im Hinblick auf seinen Vollziehungsbereich Non-Governmental Organizations (NGOs) im Jahr 2012 keine Förderungen gewährt. Im Bereich der Vereine wurde der Österreichische Heeressportverband mit 62.000 € finanziell unterstützt, die Österreichische Unteroffiziersgesellschaft mit 10.000 €, das Austria Institut für Europa- und Sicherheitspolitik mit 8.100 €, das Österreichische Institut für Internationale Politik mit 7.200 €, die Österreichische Gesellschaft für Landesverteidigung und Sicherheitspolitik mit 5.000 € und die Gesellschaft für Politisch Strategische Studien mit 4.000 €. Weiters wurden 10.000 € an das Bundeskanzleramt als anteiliger Beitrag für die Förderung des „Vereins zur Förderung der Auslandsdienste i.S. des § 12 b Zivildienstgesetz“ überwiesen.
Im Bereich des Sports wurden im Jahr 2012 Förderungen gemäß Bundes-Sportförderungsgesetz ausbezahlt. Derzeit liegen mir im Bereich des Sports aufgrund der Abrechnungszyklen nur die Gesamtzahlen für 2011 vor. Die genauen Förderhöhen 2012 werden nach Vorliegen des Abrechnungsabschlusses im „Sportbericht“ auf www.sportministerium.at veröffentlicht.
Zu 2:
Hiezu verweise ich auf meine Anfragebeantwortung vom 13. August 2012 (Nr. 11726/AB zu Nr. 12035/J). Die Mittel für Förderungen beim Voranschlagsansatz 1/14006 sind für Soldatenvereinigungen, zur Förderung der Körperertüchtigung im Rahmen von Heeressportvereinigungen und zur Unterstützung von Vereinigungen bestimmt, die der umfassenden Landesverteidigung dienen.
Grundlage für Förderungen aus dem Bereich des Sports sind das Bundes-Sportförderungsgesetz und die entsprechenden Richtlinien, die auf der Webseite www.sportministerium.at öffentlich zugänglich sind.