13201/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.02.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Februar 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 20. Dezember 2012 unter der Nr. 13428/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kosteneffizienz des Flugsicherungsbetriebes der Austro Control auf den Österreichischen Flughäfen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Wie hoch war der tatsächliche Aufwand (in Euro) der Austro Control jeweils für die Flugsicherungsstelle in Linz, Graz, Salzburg, Klagenfurt und Innsbruck jeweils im Jahr 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011 pro kontrollierter Flugbewegung (Summe aus An- und Abflugbewegung dividiert durch zwei)?
Ø Wie hoch war der tatsächliche Ertrag (in Euro, vor Steuern) der Austro Control jeweils für die Flugsicherungsstelle in Linz, Graz, Salzburg, Klagenfurt und Innsbruck jeweils im Jahr 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011 pro kontrollierter Flugbewegung (Summe aus An- und Abflugbewegung dividiert durch zwei)?
Die Kalkulation und Abrechnung der An- und Abfluggebühren entspricht den ICAO und EU-Vorschriften und wird jährlich von externen Prüfern testiert.
Im Übrigen verweise ich auf die Anfrage 12529/J 2012 (Beantwortung in 12321/AB).
Zu den Fragen 3, 9, 10 und 11:
Ø Mit welchen Einnahmen wurden die Betriebsabgänge ausgeglichen?
Ø Wurden mit den Flughafenbetreibern Verhandlungen geführt, um die Betriebsabgänge der Flugsicherung mit Einnahmen des Flugplatzbetriebes auszugleichen?
Ø Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Aufgrund der international vorgegebenen Verrechnung gibt es keine Betriebsabgänge und damit keine Grundlage für diesbezügliche Verhandlungen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ø Mit welchem Anteil (in %) subventionieren die Überflugsgebühren die An- und Abfluggebühren?
Ø Wieso werden die An- und Abfluggebühren nicht dem Prinzip der Kostenwahrheit entsprechend ausgewiesen und der Subventionsanteil sowie die Subventionsherkunft nicht dargestellt (z.B.: Gebühr nach Vollkosten € 240,--, Subventionsanteil € 190,-- davon € 90,-- aus Überflugsgebühren und € 100,-- aus Anfluggebühren Wien Schwechat)?
Die Verrechnung der An- und Abfluggebühren entspricht den internationalen Vorgaben und es ist üblich, dass die Gebühren für mehrere Standorte mit einem einheitlichen Satz festgelegt werden.
Im Übrigen verweise ich auf die Anfrage 12529/J 2012 (Beantwortung in 12321/AB).
Zu den Fragen 6, 7 und 8:
Ø Wieso werden die wahren Kosten je Flugsicherungsstelle auch im jährlichen Geschäftsbericht der Austro Control verschwiegen?
Ø Werden Sie veranlassen, dass die wahren Kosten je Flugsicherungsstelle auch ab 2012 im jährlichen Geschäftsbericht der Austro Control ausgewiesen werden?
Ø Wenn nein, wer soll durch diese Verschleierung geschützt werden?
Laut Austro Control enthält der Geschäftsbericht alle gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile und berichtet über alle wesentlichen Geschäftsvorgänge.