13205/AB XXIV. GP

BMJ-Pr7000/0320-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

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Eingelangt am 20.02.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 13432/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Datenschutz: Erledigung gerichtlicher Strafanzeigen nach § 51 DSG – im Jahr 2012“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 7:

Ich lege der Anfrage – wie im Vorjahr – die aus der Verfahrenautomation Justiz (VJ) auswertbaren Daten für das Jahr 2012 bei. Zu den Fragepunkten 2 und 6 liegen die Verurteilungszahlen der Gerichtlichen Kriminalstatistik noch nicht vor. Ich erlaube mir darüber hinaus darauf hinzuweisen, dass die Gerichtliche Kriminalstatistik mittlerweile über eine Internet-Datenbank der Statistik Austria für jedermann öffentlich und kostenlos zugänglich ist (siehe http://statcube.at/superweb/login.do?guest=guest unter Soziales/Kriminalität/ Kriminalstatistik). Die Auswertung gerichtlicher Verurteilungen des Jahres 2012 aus der VJ ergab zur Frage 6 eine einzige Verurteilung (zu einer bedingten Freiheitsstrafe). Die Rechtskraft von Verurteilungen wird jedoch in der VJ nicht erfasst.


Zu 8:

Vorbehaltlich der statistischen Auswertung ab 2012 lässt sich derzeit keine nachhaltig substantielle Auswirkung der Novelle des Datenschutzgesetzes 2010 auf die Strafverfolgung und Verfahrenserledigung ableiten.

 

Wien,      . Februar 2013

 

 

Dr. Beatrix Karl

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.