13205/AB XXIV. GP
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BMJ-Pr7000/0320-Pr 1/2012 |
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Eingelangt am 20.02.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 13432/J-NR/2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Datenschutz: Erledigung gerichtlicher Strafanzeigen nach § 51 DSG – im Jahr 2012“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 7:
Ich lege der Anfrage – wie im Vorjahr – die aus der Verfahrenautomation Justiz (VJ) auswertbaren Daten für das Jahr 2012 bei. Zu den Fragepunkten 2 und 6 liegen die Verurteilungszahlen der Gerichtlichen Kriminalstatistik noch nicht vor. Ich erlaube mir darüber hinaus darauf hinzuweisen, dass die Gerichtliche Kriminalstatistik mittlerweile über eine Internet-Datenbank der Statistik Austria für jedermann öffentlich und kostenlos zugänglich ist (siehe http://statcube.at/superweb/login.do?guest=guest unter Soziales/Kriminalität/ Kriminalstatistik). Die Auswertung gerichtlicher Verurteilungen des Jahres 2012 aus der VJ ergab zur Frage 6 eine einzige Verurteilung (zu einer bedingten Freiheitsstrafe). Die Rechtskraft von Verurteilungen wird jedoch in der VJ nicht erfasst.
Zu 8:
Vorbehaltlich der statistischen Auswertung ab 2012 lässt sich derzeit keine nachhaltig substantielle Auswirkung der Novelle des Datenschutzgesetzes 2010 auf die Strafverfolgung und Verfahrenserledigung ableiten.
Wien, . Februar 2013
Dr. Beatrix Karl
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe
Anfragebeantwortung (gescanntes Original)
zur Verfügung.