13207/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.02.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0321-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 13434/J-NR/2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Auskünfte über Bankkonten und Bankgeschäfte 2012“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Wie schon zur Voranfrage Zl. 10762/J-NR/2012 habe ich eine Auswertung über die Verfahrensautomation Justiz in Auftrag gegeben; die Ergebnisse (zu den Fragepunkten 1 und 3) sind dem Anhang zu entnehmen. Auch für diese Erhebung gilt, dass eine Differenzierung danach, ob die in Verfahren vor den Landesgerichten bewilligten Anordnungen wegen vorsätzlich begangener Straftaten oder aber wegen fahrlässig begangener Straftaten erlassen wurden, mit vertretbarem Aufwand nicht durchführbar ist.
Die Beantwortung der Fragepunkte 2 und 4 wären mangels automationsunterstützter Auswertbarkeit nur durch bundesweite Akteneinschau möglich; von einem solchen Auftrag habe ich angesichts des zu erwartenden unvertretbar hohen Verwaltungsaufwandes abgesehen.
Zu 5:
Verfahren vor dem Verfassungsgerichthof, die eine (angebliche) Verfassungswidrigkeit des § 116 StPO zum Gegenstand haben, sind nach wie vor nicht bekannt.
Wien, . Februar 2013
Dr. Beatrix Karl
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe
Anfragebeantwortung (gescanntes Original)
zur Verfügung.