13207/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.02.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0321-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 13434/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Auskünfte über Bankkonten und Bankgeschäfte 2012“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Wie schon zur Voranfrage Zl. 10762/J-NR/2012 habe ich eine Auswertung über die Verfahrensautomation Justiz in Auftrag gegeben; die Ergebnisse (zu den Fragepunkten 1 und 3) sind dem Anhang zu entnehmen. Auch für diese Erhebung gilt, dass eine Differenzierung danach, ob die in Verfahren vor den Landesgerichten bewilligten Anordnungen wegen vorsätzlich begangener Straftaten oder aber wegen fahrlässig begangener Straftaten erlassen wurden, mit vertretbarem Aufwand nicht durchführbar ist.

Die Beantwortung der Fragepunkte 2 und 4 wären mangels automationsunterstützter Auswertbarkeit nur durch bundesweite Akteneinschau möglich; von einem solchen Auftrag habe ich angesichts des zu erwartenden unvertretbar hohen Verwaltungsaufwandes abgesehen.


Zu 5:

Verfahren vor dem Verfassungsgerichthof, die eine (angebliche) Verfassungswidrigkeit des § 116 StPO zum Gegenstand haben, sind nach wie vor nicht bekannt.

 

Wien,      . Februar 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.