13208/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.02.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0322-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 13435/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Das 2. Gewaltschutzgesetz – Anwendungen 2012“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Ich verweise auf die der Anfragebeantwortung angeschlossenen statistischen Auswertungen aus der Verfahrensautomation Justiz (VJ). Es wird jedoch – wie schon zur Beantwortung der Voranfragen, zuletzt Zln. 10215/J-NR/2011 und 4263/J-NR/2010 – angemerkt, dass die Fragestellungen aus dem Datenmaterial nicht präzise beantwortet werden können. Was die Fragen 1 und 2 anlangt, ist in der VJ eine differenzierte Erfassung nach den Fällen § 382b EO (Schutz vor Gewalt in Wohnungen) und § 382e EO (Allgemeiner Schutz vor Gewalt) nicht vorgesehen. Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 und zur besseren Vergleichbarkeit gegenüber den Auswertungen der Vorjahre wurde daher die gleiche Datenbasis wie schon zur Beantwortung der Voranfrage d.Abg.z.NR Mag. STEINHAUSER, Kolleginnen und Kollegen, Zl. 4257/J-NR/2010, betr. „Evaluierung des Sachwalterrechtsänderungsgesetzes 2006“ herangezogen.

Zur Frage 3 („Stalking-eV“) wurde der Verfahrensschritt „stk“ mit der entsprechenden Kennung nach § 382g EO herangezogen, wobei die Verlässlichkeit der Daten – wie stets – davon abhängt, ob diese Kennung auch jedes Mal richtig gesetzt wird.

Zu 4:

Dazu wurde die Prozessbegleitungs-Abrechnungsdatenbank ausgewertet. Demzufolge wurde in 944 Fällen psychosoziale Prozessbegleitung in Zivilverfahren gewährt. Die Verteilung dieser Fälle auf Bundesländer und Gerichte ist der Beilage zu entnehmen.

Zu 5:

Die Einschätzung der Fachabteilung im Bundesministerium für Justiz bleibt – gegenüber der Beantwortung der Voranfrage – unverändert positiv.

Zu 6:

Laut einer VJ-Auswertung wurden im Jahr 2012 62 Strafverfahren wegen § 208a StGB eingeleitet. Ferner wurden im Jahr 2012 im Bereich der Staatsanwaltschaften 32 Verfahren eingestellt, fünf abgebrochen, elf ausgeschieden und zwei “sonstigen Erledigungen” zugeführt. In vier Fällen wurde 2012 Anklage erhoben. Gerichtliche Sachentscheidungen wie Verurteilungen oder Freisprüche wurden laut VJ-Auswertung im Jahr 2012 nicht gefällt.

 

Wien,      . Februar 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.