13210/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.02.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                    Wien, am         Jänner 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0305-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13437/J vom 20. Dezember 2012 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 5.:

Die bisher in den diversen parlamentarischen Anfragen angesprochenen Punkte betreffend die Gold- und sonstige Währungsreservenhaltung und –verwaltung können, wie bereits in der Beantwortung ebendieser Anfragen ausgeführt, nur in der jeweils gewählten, abstrakt gehaltenen Form beantwortet werden, da es sich hierbei um hochsensible und vertrauliche Daten (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) der OeNB handelt, die sowohl dem Verschwiegenheitsgebot des § 45 NBG unterliegen als auch den diesbezüglichen – nationalen nicht abänderbaren – unionsrechtlichen Verschwiegenheitsregelungen mit unterworfen sind.

 

Die OeNB hat in der Vergangenheit bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es auch Ziel ihrer Offenlegungspolitik ist, unerwünschte Signale bzw. Missverständnisse unter den Marktteilnehmern zu verhindern. Zentralbanken versuchen somit ihre Geschäfte möglichst „marktneutral“ abzuwickeln.

 

Zu den Fragen 1–5 ist daher – ganz allgemein gehalten – auszuführen, dass sich, wie bereits

in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 12933/J vom 30. Oktober 2012 offengelegt, die Länderaufteilung nach Lagerstätten physischer Goldbestände bzw. Auslieferungsorten nicht physischer Goldbestände wie folgt aufteilt: rund 224,4 t (rund 80%) in UK, rund 6,9 t (rund 3%) in der Schweiz und rund 48,7 t (rund 17%) in Österreich.

 

Wie ebenfalls bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 12933/J vom 30. Oktober 2012 ausgeführt, kann über die nähere Entwicklung der geografischen Lagerung aus den eingangs erwähnten Gründen keine Auskunft erteilt werden. Die Bestände haben sich jedoch jedenfalls in den vergangenen 10 Jahren relativ betrachtet zugunsten des Standortes Österreich und zugunsten der physischen Bestände entwickelt.

 

Ganz allgemein kann außerdem festgehalten werden, dass sich die OeNB ausschließlich Lagerstätten höchster Bonität bedient. Die Sicherheit des Goldes und die lückenlose Überwachung der Höhe und der Wertbeständigkeit der Goldforderungen der OeNB werden durch ein umfassendes Kontrollsystem sowie strengste Maßstäbe hinsichtlich der Qualität der jeweiligen Lagerstellen und der entsprechenden Geschäftspartner gewährleistet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.