13213/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.02.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0326-I/A/15/2012
Wien, am 20. Februar 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 13455/J des Abgeordneten Vilimsky und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Die Höhe der „allgemeinen“ Rücklage beträgt € 58.582.506,64, die Höhe der zweckgebundenen (Fonds Gesundes Österreich) € 12.821.945,91.
Von diesen Rücklagensummen ist bereits ein Großteil gebunden (siehe Beantwortung der Frage 3).
Frage 2:
Die im Jahr 2012 im Bundesministerium für Gesundheit gebildeten Rücklagen belaufen sich auf € 20.135.554,93.
Frage 3:
Auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Bestimmungen werden Rücklagen zur Abdeckung allfälliger Mittelverwendungsüberschreitungen verwendet.
Folgende Rücklagenentnahmen in den Jahren 2013 bzw. 2014 zeichnen sich bereits ab:
rund 2,5 Mio €: vermehrte Vergabe von gesundheitsrelevanten Förderprojekten für das Jahr 2013 durch den Fonds Gesundes Österreich, die aus den für den FGÖ zweckgebunden Rücklagen stammen
rund 12 Mio €: prognostizierter Bedarf für die Krankenversicherung im Rahmen der bedarfsorientierten Mindestsicherung aus den dafür angesparten Rücklagen
1 Mio €: Zahlungen für Contergan-Geschädigte
Weiters sind Rücklagen für folgende Zwecke reserviert:
8 Mio €: Reserve für Bekämpfungsmaßnahmen im Falle von Tierseuchenausbrüchen, aus den zu diesen Zwecken gebundenen Rücklagen
2 bis 4 Mio €: Reserve zur Bedeckung eines allfälligen Mehraufwandes im Rahmen des Öffentlichen Kinderimpfkonzeptes (bedingt durch höhere Nachfrage oder gestiegene Impfstoffpreise)
Die verbleibende Restsumme ist eine Vorsorge für unvorhergesehene Mehrauszahlungen.
Mit freundlichen Grüßen