13214/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.02.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0323-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 13457/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Budgetrücklagen 2012“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Der Rücklagenstand im Justizressort beträgt mit Ende Jänner 2013 175,595.023,95 Euro. Zu berücksichtigen wäre noch die Rücklagenbildung vor der Haushaltsrechtsreform, Etappe 1 (HHRR 1) in Höhe von 1,312.025,74 Euro (Flexi-RL Justizanstalt Leoben) und auf Grund eines negativen Jahresverfügungsrests die Rücklagenreduzierung in Höhe von 6.724,11 Euro. Der vorläufige Rücklagenendbestand für die UG 13 Justiz beträgt somit 176,900.325,58 Euro.


Zu 2:

Im Jahr 2012 wurden Rücklagen in Höhe von 126,870.342,87 Euro gebildet:

Kennzahl 1310 001

Allgemeine UG-Rücklage Justiz (1/13*** Ausgaben)

12.491.469,63

Kennzahl 1318 000

UG-Rücklage (2/13*** Einnahmen)

113.453.052,30

Kennzahl 1318 600 

UG-Einn.-RL gem.Art.VI(1)3 BFG 2012 (2/13205 Ref.Post/Telekom)

916.320,44

Kennzahl 1340 000

Geldstrafen/BMJ zweckgeb. Einnahmen

9.500,50

 

Zu 3:

Die Rücklagen werden insbesondere für strukturverbessernde Investitionen, z.B. in Justizanstalten und im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, für bauliche Investitionen im Zusammenhang mit der Optimierung der Bezirksgerichtsstruktur, für barrierefreie Erschließung, Sicherheitseinrichtungen und Servicecenter in Gerichtsgebäuden und für Investitionen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Familiengerichtshilfe verwendet werden.

 

Wien,        . Februar 2013

 

 

 

 

Dr. Beatrix Karl