13215/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.02.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.000/0054-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

 

 


Wien, am     . Februar 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am  20. Dezember 2012 unter der Nr. 13461/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Budgetrücklagen 2012 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Wie hoch sind die gesamten Rücklagen in Ihrem Ressort?

Ø  Wie hoch sind die im Jahr 2012 gebildeten Rücklagen in Ihrem Ressort?

 

Die gesamten Rücklagen meines Ressorts, UG 34 und UG 41, betragen 1,186.442.749,05 Euro.

Im Jahr 2012 wurden für die UG 34 und UG 41 insgesamt 404.231.557,02 Euro Rücklagen gebildet.

 

 

Zu Frage 3:

Ø  Wofür sollen die Rücklagen verwendet werden?

 

Zweckgebundene Einnahmen-Rücklagen (§ 53 Abs. 4 BHG) und Flexibilisierungs-Rücklagen (§ 17a Abs. 4 BHG) sind entsprechend ihres Zweckes zu verwenden. Als Beispiel seien hier Mittel des Katastrophenfonds für Hochwasserschutzprojekte oder die zweckgebundenen Einnahmen aus der Querfinanzierung für den BBT genannt.


Die weiteren Rücklagen werden hauptsächlich für die bedarfsgerechte Bedeckung von eingegangenen Verpflichtungen aus mehrjährigen Projekten/Förderprogrammen wie beispielsweise im Bereich Wahlprogramme der ESA (European Space Agency),des Klima und Energiefonds, der FFG, der Breitbandinitiative (AT net und Breitband Austria), des kombinierten Verkehrs, der Privatbahnförderung oder für Verpflichtungen wie beispielsweise Pensionskassenverpflichtungen an die APK oder Zahlungen gem. Bundesstraßengesetz 1971 idgF. aus der „Verländerung“ von Bundesstraßen benötigt.